Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 555

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 555 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 555); staatlicher Leitung durch die RGW-Staaten und ist seiner Natur nach internationales Recht. Eng mit dem Wirtschaftsrecht verbunden, werden jedoch die Regelungen des internationalen Wirtschaftsrechts zwischen Organen und Organisationen mehrerer Staaten verwirklicht.28 22.6. Weitere SYstematisierungsmöglichkeiten des Rechts Die Einteilung des sozialistischen Rechts in Rechtszweige ist nicht die einzige Möglichkeit seiner Systematisierung, sie ist aber die einzige, die objektiv determiniert und durch innere Notwendigkeiten mit dem sozialistischen Rechtstyp verbunden ist; weshalb sie auch nicht beliebig austauschbar, geschweige denn beliebig auf andere Rechtstypen übertragbar wäre. Neben der Rechtszweigeinteilung gibt es eine Reihe von subjektiven Einteilungsmöglichkeiten des sozialistischen Rechts. Subjektiv deshalb, weil sie jeweils unter dem Gesichtspunkt von praktischen Zielen und Bedürfnissen der Staatsorgane, Institutionen oder Personen erfolgen, die sie vornehmen. Beide Gliederungsarten können nicht gleichgesetzt werden, sondern liegen auf verschiedenen Ebenen.29 Allerdings kommt der Rechtszweiggliederung die grundlegendere Bedeutung zu. Die nach kurz- oder längerfristigen Zielen und Bedürfnissen vorgenommene Gliederung des sozialistischen Rechts hat große praktische Bedeutung sowohl in der Gesetzgebung wie in der Rechtsverwirklichung. Es erweist sich beispielsweise in der Gesetzgebung angesichts der komplexen Natur bestimmter gesellschaftlicher Prozesse und ihrer rechtlichen Beherrschung als zweckmäßig, Normativakte zu schaffen, die Regelungselemente und Regelungen verschiedener Rechtszweige enthalten. Beispielsweise ist der Vierte Teil des ZGB, der sich mit der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden befaßt, nicht Teü des Rechtszweiges Zivilrecht, sondern des Bodenrechts. Ein anderes Beispiel für die Kombination von Regelungselementen verschiedener Rechtszweige ist das Landeskulturgesetz vom 14. 5.1970 (GBl. I 1970 Nr. 12 5. 67 ff.). In der Rechtsverwirklichung trägt diese Gliederungsart dazu bei, die Handhabbarkeit des sozialistischen Rechts zu erhöhen und den rationellen Umgang mit ihm zu fördern. Das fällt besonders ins Gewicht, wenn wir bedenken, daß die sozialistischen Rechtssysteme alle aus einem numerisch großen Normenvolumen bestehen, was zwangsläufig den Umgang mit dem Recht kompliziert. Hier wird deutlich, daß angesichts der tendenziellen Bedeutungszunahme des sozialistischen Rechts und der daraus resultierenden Notwendigkeit, dessen Effektivität zu erhöhen , für eine nach subjektiven Kriterien vorzunehmende Syste- 28 Vgl. Wirtschafts- und Außenwirtschaftsrecht für Ökonomen, a. a. O., S. 76. 29 Vgl. R. Schüsseler, „Zu konzeptionellen Fragen des sozialistischen Rechtssystems und des Wirtschaftsrechts", Staat und Recht, 1975/3, S. 439. 555;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 555 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 555) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 555 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 555)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X