Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 55

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 55 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 55); tersuchung mündete in dem Ergebnis, daß Rechtsverhältnisse wie Staatsformen weder aus sich selbst zu begreifen sind noch aus der sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes, sondern vielmehr in den materiellen Lebensverhältnissen wurzeln ."и In der „Deutschen Ideologie" aus dem Jahre 1845 haben Marx und Engels dann diese Überlegungen weitergeführt und ihre Staatsauffassung historisch-materialistisch begründet. Ihre Lehre vom Staat wurde Bestandteil ihrer materialistischen Geschichtsauffassung, ihrer dialektisch-materialistischen Gesellschaftstheorie. Marx und Engels wiesen nach, daß die ökonomische Basis Staat und Recht nicht unmittelbar, sondern über die Klassen und ihren Kampf vermittelt determiniert. Der Staat ist das Machtinstrument der ökonomisch herrschenden Klasse. Er ist, wie Engels in seiner Arbeit „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats" analysierte, auf einer Entwicklungsstufe der Gesellschaft notwendig geworden, als das Privateigentum an den Produktionsmitteln und mit ihm die Klassen entstanden.12 Auch das Recht ist ein Produkt der Gesellschaft und hat Klassencharakter. (Vgl. Kap. 3.) Im „Manifest der Kommunistischen Partei" des Jahres 1848 stellten Marx und Engels an die Bourgeoisie gewendet fest: „Eure Ideen selbst sind Erzeugnisse der bürgerlichen Produktions- und Eigentumsverhältnisse, wie euer Recht nur der zum Gesetz erhobene Wille eurer Klasse ist, ein Wille, dessen Inhalt gegeben ist in den materiellen Lebensbedingungen eurer Klasse"13 So gelangten Marx und Engels aus der Analyse und Erkenntnis der sich geschichtlich entwickelnden ökonomischen und politischen Praxis, auf Grund der historisch-theoretischen Analyse der staatlichen und rechtlichen Wirklichkeit von einer idealistischen zu einer materialistischen Staats- und Rechtslehre. Die Analyse der politischen Klassenkämpfe in Preußen, Frankreich und England führte sie zur Überwindung der Hegelschen Staats- und Rechtsphilosophie, zu der Erkenntnis, daß der Staat Produkt der sich historisch entwickelnden Gesellschaft und ihrer Kämpfe ist und nicht umgekehrt. Marx und Engels bewiesen, daß Staat und Recht den Gesetzmäßigkeiten der Geschichte unterworfen sind und in den sich geschichtlich entwickelnden Verhältnissen, vornehmlich den ökonomischen Verhältnissen der Gesellschaft wurzeln. Damit hatten Marx und Engels für immer den Boden revolutionär-demokratischen Staatsdenkens verlassen und Grundpositionen proletarischen Staatsdenkens erarbeitet. 2.1.2. Die Entdeckung des Klassencharakters I des bürgerlichen Staates und Rechts Diese dialektisch-materialistische Position wandten Marx und Engels zunächst bei der Analyse des bürgerlichen Staates und Rechts an. Am Beispiel der Jakobiner-Diktatur wies Marx in seiner Schrift „Zur Juden- 11 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 13, Berlin 1961, S. 7, S. 8. 12 Vgl. K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 21, a. a. O., S. 165. 13 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 4, Berlin 1959, S. 477. 55;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 55 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 55) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 55 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 55)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

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