Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 549

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 549 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 549); germanische, die angelsächsische, die sozialistische und die Familie der religiös-traditionalen Rechtssysteme.12 Diese Klassifizierung läßt Kriterien des Rechtsinhalts weitgehend außer acht und vermittelt so keine soziale Charakteristik der einzelnen Rechtssysteme. Will man diese sozial-klassenmäßig charakterisieren, muß man sie zunächst einmal nach den Rechtstypen ordnen, die sie repräsentieren. Auf der Grundlage einer solchen Einteilung der Rechtssysteme ist aber u. E. eine sinnvolle Verwendung des Begriffs der Rechtsfamilie möglich. Man kann dann mit diesem Begriff jeweils die Gruppen von Rechtssystemen benennen, die zwar zu einem bestimmten Rechts-typ gehören, aber dennoch auf Grund bestimmter Unterschiede und Gemeinsamkeiten wiederum zu Untergruppen zusammengefaßt werden können. Zu einem Rechtstyp könnten dann nicht nur verschiedene Rechtssysteme, sondern auch ver-schiedne Familien von Rechtssystemen gehören. Als solche Familien des bürgerlichen Rechtstyps wären die angelsächsischen und die kontinentalen Rechtssysteme anzusehen. 22.4. Struktur der sozialistischen Rechtssysteme Strukturfragen des sozialistischen Rechtssystems sind von großer und ständiger praktischer Bedeutung, weil der Gesetzgeber sehr oft vor der Aufgabe steht, wie er unter den gegebenen Bedingungen in seinem Lande und angesichts einer bestimmten Stufe der gesellschaftlichen Entwicklung das Rechtssystem gestalten und aufbauen kann und muß. Die aktive Gestaltung des sozialistischen Rechtssystems selbst eine Teilaufgabe der bewußten Gestaltung und Leitung der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Entwicklung mit Hilfe des Rechts ist ohne Einsichten in die Struktur des sozialistischen Rechtssystems nicht möglich; sie bedeutet praktisch, sich für eine bestimmte Struktur des sozialistischen Rechtssystems zu entscheiden. Gegenstand der rechtlichen Regelung des sozialistischen Staates sind bestimmte gesellschaftliche Verhältnisse, die ihrerseits Produkt der Tätigkeit lebendiger Persönlichkeiten sind. Vom gesellschaftlichen Verhältnis als dem Gegenstand der rechtlichen Regelung zu sprechen heißt also : Das sozialistische Recht regelt gesellschaftliche Verhältnisse, indem es auf das Handeln von Menschen einwirkt, die bestimmten sozialen Klassen und Schichten angehören. Da die gesellschaftlichen Verhältnisse selbst nicht in regellosen Beziehungen stehen, sondern auch gegliedert sind nach einzelnen Gruppen, und da zudem die Natur der einer rechtlichen Regelung bedürfenden Verhältnisse unterschiedliches regelungsmethodisches Vorgehen verlangt, ist es möglich, die einzelnen Rechtsnormen ihrerseits zu bestimmten Gruppen zusammenzufassen, also zu systematisieren. Solche Gruppen von Normen sind die Rechtsinstitute und die Rechtszweige. Sie bilden die beiden strukturellen Einheiten der sozialistischen Rechtssysteme. Die Rechtsinstitute und Rechtszweige sowie die Beziehungen, die zwischen beiden 12 Vgl. R. David, Einführung in die großen Rechtssysteme der Gegenwart, München 1966. 549;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 549 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 549) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 549 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 549)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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