Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 530

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 530 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 530); ?Die Disposition legt das Verhalten fest, das beim Vorliegen der Praemisse vom betreffenden Rechtsnormadressaien verbindlich gefordert wird. Die Disposition enthaelt somit die eigentliche Verhaltensregel; sie enthaelt Berechtigungen und Verpflichtungen. Die Disposition kann verschieden ausgestaltet werden, so als Erlaubnis, Gebot, Verbot. Die Disposition kann zwingend sein, dann kann nicht von ihr abgewichen werden. Sie kann aber auch Moeglichkeiten definieren, innerhalb deren die Normadressaten ihre konkreten Rechte und Pflichten selbst bestimmen. Das geschieht vor allem wie folgt: Rechte und Pflichten werden in verschiedenen Varianten formuliert, wovon eine ausgewaehlt werden muss. Den Normadressaten wird die Moeglichkeit gegeben, ihre Rechte und Pflichten in gegenseitiger Uebereinkunft zu bestimmen. Gleichzeitig werden bestimmte Rechte und Pflichten festgelegt, die dann angewandt werden, wenn keine Uebereinkunft zustandekommt oder keine Vereinbarung getroffen wurde. Die Sanktion bestimmt die rechtlichen Folgen, die fuer jenen Normadressaten eintreten, der die Disposition verletzt oder nicht verwirklicht; es sind Massnahmen der staatlichen Einwirkung, der staatlichen Zwangsanwendung. Sanktionen schaffen fuer den Rechtsverletzer unvorteilhafte Folgen persoenlichen und gesellschaftlichen Charakters. Sanktionen haben das Ziel, den verletzten Rechtszustand soweit wie moeglich wiederherzustellen, den Rechtsverletzer kuenftig zur Einhaltung des Rechts anzuhalten und gegenueber Rechtsverletzungen vorbeugend zu wirken. Die Elemente der Rechtsnorm sind nicht immer in einem Artikel oder Paragraphen eines Normativaktes enthalten; nicht selten enthalten ein Paragraph oder ein Artikel nur bestimmte Teile einer Rechtsnorm oder aber auch mehrere Rechtsnormen. Auch kommt es vor, dass Praemisse und Disposition einer Norm in einem Normativakt stehen, waehrend dieazugehoerige Sanktion in einem anderen Normativakt zu finden ist. Mitunter wird die Struktur der Rechtsnorm aber auch von der konkreten sprachlichen Gestalt verdeckt. Beispielsweise lautet ? 175 Abs. 1 AGB: ?Fuer Jugendliche unter 16 Jahren und fuer Lehrlinge ist Ueberstundenarbeit verboten." Ohne Sinnaenderung kann man diese Norm aber auch so formulieren: ?Wenn Jugendliche das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, oder wenn es sich um Lehrlinge handelt (Praemisse), dann ist fuer sie Ueberstundenarbeit verboten" (Disposition). Die Sanktion fuer Verletzungen dieser Norm ist in ? 254 des AGB enthalten. Ueber diese Struktureinteilung wird in der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie diskutiert. Die Diskussion wurde ausgeloest, weil nicht jede Rechtsnorm mit Hilfe dieser Struktur erfasst werden kann. Strafrechtsnormen weisen z. B. grundsaetzlich nur zwei Bestandteile auf. Das koennte nach der oben dargestellten Strukturtheorie unterschiedlich interpretiert werden. Einmal, dass hier die Praemisse mit der Disposition identisch sei; zum anderen kann man aber auch die vom Staat zu verhaengende Sanktion als Disposition ansehen, also die von einem Staatsorgan vorzunehmende Handlung, wenn eine Straftat diese waere dann die Praemisse begangen wurde. Beides ist nicht befriedigend, weil keine objektiven Kriterien fuer die eine oder andere Moeglichkeit angegeben werden koennen. So wurde vorgeschlagen, nicht von einer Dreigliedrigkeit, sondern von einer Zweigliedrigkeit sozialistischer Rechtsnormen zu sprechen. Danach sollten Rechts- 530;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 530 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 530) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 530 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 530)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

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