Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 514

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 514 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 514); Rechte und Pflichten bedingen sich, sie sind zu einer dialektischen Einheit verknüpft, ohne daß dadurch ihre Unterschiedlichkeit aufgehoben würde. Diese Einheit resultiert aus dem Charakter der sozialistischen Gesellschaftsordnung, der gesellschaftlichen Stellung ihrer Mitglieder, der Interessenübereinstimmung, was sich im Wesen des sozialistischen Rechts widerspiegelt. Rechte und Pflichten müssen bei jeder Reditssetzung bewußt verknüpft werden. Es genügt z. B. nicht, bei der rechtlichen Statuierung der Stellung und Funktion des Leiters eines volkseigenen Betriebes nur Pflichten für den Betriebsleiter festzulegen. Ihm müssen auch die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Rechte eingeräumt werden, z. B. das Verfügungsrecht über betriebliche Fonds, das Recht, den Werktätigen Weisungen zu erteilen. Die Rechte und Pflichten stehen dabei nicht isoliert nebeneinander, sondern sind durch das einheitliche Ziel, die Entfaltung der schöpferischen Kräfte des Betriebskoliektivs zur Erfüllung der Planaufgaben, zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, eng miteinander verbunden. Weder Recht noch Pflicht können für sich allein betrachtet werden, sondern sie sind immer auf das Gesamtsystem des sozialistischen Rechts bezogen, sowohl auf die bereits geltenden als auch auf die zu schaffenden Rechte und Pflichten. Dabei kann ein Rechtssubjekt Rechte und Pflichten gegenüber einem oder verschiedenen Rechtssubjekten haben. Ein Recht kann für den Berechtigten zugleich eine moralische Pflicht oder sogar auch eine juristische Pflicht sein, wenn er mit der Verwirklichung eines Rechts zugleich eine ihm obliegende Pflicht verwirklicht. Einem Recht kann auch eine juristische Pflicht eines anderen entsprechen und umgekehrt, was vor allem in den Äquivalenzbeziehungen der Fall ist. Hier dürfen keine Rechte gesetzt werden ohne entsprechende Pflichten, wobei sich jedoch auch hier Rechte und Pflichten nicht wie zwei voneinander isolierte Größen gegenüberstehen, sondern von der gemeinschaftlichen Verantwortung für die sozialistische Gesellschaft getragen sind. Rechte, Aufgaben, Aufgabenbereiche, die Verantwortung, die Abgrenzung der Kompetenzen müssen eindeutig erkennbar sein. Nur dann können die Berechtigten ihre Rechte geltend machen, die Verpflichteten ihrer Verantwortung nicht aus-weichen und für die Nichteinhaltung zur Verantwortung gezogen werden, nur dann gibt es keine Kompetenzschwierigkeiten. Im Normativakt muß deutlich sein, wer unter welchen Voraussetzungen wem gegenüber als Normadressat zum Handeln verpflichtet und berechtigt ist. Das verlangt Klarheit über Rechtsstellung, Zuständigkeitsregelungen, Kompetenzabgrenzungen und darüber, welcher Normadressat Handeln kann und muß. 20.4.3. Festlegung von juristischen Gewährleistungsmitteln Die Rechte und Pflichten müssen gewährleistet werden. Das rechtssetzende Organ muß prüfen, ob und welche juristischen Mittel zur Gewährleistung der Rechte und Pflichten nötig sind. Juristische Gewährleistungsmittel sind nicht nur die juristischen Sanktionen, sondern auch ökonomische und ideologische Stimuli. Staatliche Gewährleistungsmaßnahmen wirken nicht nur über die Anordnung von Nachteilen für den Normadressaten für den Fall einer Pflichtverletzung. Sie sind 514;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 514 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 514) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 514 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 514)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und der Qualität der eigenen Arbeit zur umfassenden Aufklärung und Verhinderung der Pläne und subversiven Aktivitäten feindlicher Zentren und Elemente und die damit verbundene Konfrontation mit Inhaftierten unmittelbar mit bekannten Erscheinungsformen, Mittel und Methoden der Feindttttigkeit auseinandersetzen müssen. Das liegt vor allem in der Tatsaohe begründet, daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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