Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 485

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 485 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 485); kognitive Funktion hat auch prognostische Aspekte, und zwar deshalb, weil die Erkenntnis der rechtlichen Regelungsnotwendigkeit gesellschaftlicher Verhältnisse auch vorausschauend geschehen muß; ohne eine solche Vorausschau bleibt Gesetzgebungsplanung ein praktizistisches Experiment. Von der Rechtswissenschaft wird deshalb gefordert, theoretische und methodische Vorleistungen zu bringen, um den Kreis der rechtlich zu regelnden Verhältnisse bis zum Jahre 2000 umreißen zu können.37 b) Axiologische Funktion. Das Rechtsbewußtsein bewertet die rechtliche Regelungsnotwendigkeit gesellschaftlicher Verhältnisse und die möglichen verschiedenen Handlungsvarianten danach, ob und inwieweit sie dazu beitragen können wenn sie in einer entsprechenden rechtlichen Regelung ausgedrückt werden , die sozialen Ziele der Arbeiterklasse, die für bestimmte Entwicklungsabschnitte jeweils konkret in den Parteibeschlüssen formuliert sind, zu verwirklichen. Die Wertung mit Hilfe des Rechtsbewußtseins bezieht sich auch auf die abzusehenden Wirkungen einer angestrebten rechtlichen Regelung, eventuelle, nicht beabsichtigte Nebenwirkungen eingeschlossen. c) Normierende Funktion. Sie wirkt in der Richtung, Aussagen und Rechtsforderungen in Rechtsnormen zu transformieren. Das ist verbunden mit der Herausbildung des für das Recht typischen gleichen Maßstabes, der zur Handlungsorganisation, aber auch zur Bewertung von Handlungen unerläßlich ist. Dieser gleiche Maßstab wird in generellen Berechtigungen und Verpflichtungen ausgedrückt, die ihrerseits Grundlage sind für konkrete Rechte und Pflichten. Die normierende Funktion ist die Wirkungsrichtung des Rechtsbewußtseins im Rechtsbildungsprozeß, die auf die Herausbildung der Rechte-Pflichten-Struktur des sozialistischen Rechts gerichtet ist. Um die Funktionen des Rechtsbewußtseins im Prozeß des Wirkens des Rechts zu erörtern, sei zunächst daran erinnert, daß das Recht, wie alle ideellen Gebilde, nichts bewirken und ausführen kann. Zum Ausführen der Ideen bedarf es der Menschen.38 Anders gesagt: Die vom Recht geforderten Handlungen werden nur dann realisiert, wenn sie vorher durch die Köpfe der Rechtsnormenadressaten hindurchgegangen sind. Das gilt auch, wenn es sich um kollektive Rechtssubjekte handelt. Rechtsnormengemäßem Handeln aber auch rechtswidrigem geht in jedem Falle eine psychische Regulation voraus. An dieser Regulation sind direkt oder vermittelt alle Strukturbestandteile des Rechtsbewußtseins beteiligt; besonders aber natürlich das individuelle Rechtsbewußtsein, das Rechtsbewußtsein der Persönlichkeit. Eine Komponente im Wirkungsprozeß des sozialistischen Rechts ist deshalb die Wechselwirkung zwischen geltenden Rechtsnormen und individuellem Rechtsbewußtsein. Es ist dies allerdings keine Wechselwirkung gleichgewichtiger Kräfte, weil die Rechtsnorm mit allgemeiner Verbindlichkeit und mit staatlich erzwingbarem Befolgungsanspruch ausgestattet ist. Welches sind nun die hauptsächlichsten Funktionen des Rechtsbewußtseins der Persönlichkeit im Prozeß des Wirkens des Rechts?39 37 Vgl. Sowjetskoje gossudarstwo i prawo, 1978/9, S. 136. 38 Vgl. K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 2, Berlin 1962, S. 126. 39 Diese Frage kann hier nur pauschal, also nicht auf die einzelnen Elemente des Rechtsbewußtseins der Persönlichkeit bezogen, beantwortet werden. Vgl. Objektive Gesetze, Recht, Handeln, a. a. O., S. 239 ff. 485;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 485 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 485) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 485 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 485)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde. Die Untersuchungshaft ist eine gesetzlich zulässige und notwendige strafprozessuale Zwangsmaßnahme. Sie dient der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Streckendurclvlaßfähigkeit Erhöhung des Anteils moderner Traktionen eingesetzt werden müssen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Transport- und Um- schlagprozesse sind umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die auf der Grundlage der Gesetz Gegenstände, die der Einziehung auf der Grundlage der Anordnung unterliegen, bis zu doren Realisierung in Verwahrung genommen werden können.

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