Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 460

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 460 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 460); Die Vielschichtigkeit der Beziehungen, die vom Begriff Effektivität des sozialistischen Rechts erfaßt werden, wird auch dadurch unterstrichen, daß es nicht gleichgültig ist, wie, mit welchen Mitteln, mit welchem gesellschaftlichen Aufwand Rechtsnormen wirken, um einen bestimmten Beitrag zur Durchsetzung festgelegter politischer Ziele zu leisten. Es ist deshalb auch erforderlich, bei der Analyse der Effektivität des sozialistischen Rechts solche Faktoren wie Aufwand oder Nutzen oder die zwischen beabsichtigten Wirkungen und Nebenwirkungen bestehenden Beziehungen zu beachten. Daß das Wie, die Art und Weise der Erreichung bestimmter Ziele rechtlicher Regelungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, ergibt sich aus dem instrumentalen Charakter des sozialistischen Rechts. Dem Recht effektives Wirken zuzuschreiben, ohne den Aufwand dieses Wirkens mit in Rechnung zu ziehen, würde dem Recht praktisch einen mehr oder weniger absoluten Eigenwert zuschreiben. Fassen wir diese Überlegungen zusammen, so läßt sich sagen, daß die Effektivität sozialistischer Rechtsnormen als Eigenschaft ihres Wirkens hauptsächlich folgende Kriterien erfüllen muß : a) Übereinstimmung der Wirkungen von Rechtsnormen mit den objektiven Gesetzen der Gesellschaft und den daraus im Rechtsbildungsprozeß abgeleiteten sozialen Zielen der betreffenden Rechtsnormen. b) Rationalitätsgrad der Wirkung des Rechts. Ausgehend von der Marxschen Bestimmung des Wesens der Rationalität,18 geht es auch bei den rechtlich organisierten Handlungen darum, bei einem gegebenen Mittelaufwand ein maximales Ergebnis zu erzielen oder ein gegebenes Ziel mit minimalem Aufwand zu erreichen. c) Grad des Reaktionstempos rechtlicher Regelungen. Darunter sind Schnelligkeit und Zeitdauer zu verstehen, mit denen ein rechtlich angestrebtes Ziel erreicht wird (z. B. Dauer eines Gerichtsverfahrens oder einer Zwangsvollstreckung). Der Zeitfaktor steht in enger Beziehung zur Rationalität. In der Regel gilt: Je länger es dauert, bis eine angestrebte Wirkung erreicht wird, um so weniger effektiv ist die rechtliche Regelung. d) Verträglichkeitsgrad zwischen angestrebter eingetretener Wirkung rechtlicher Regelungen und eventuell auftretenden Nebenwirkungen. Die angeführten Kriterien sind nicht gleichwertig und nicht gleichrangig. Die unter a) genannte Forderung gibt an, was und in welchem Umfang mit Hilfe von wirkenden Rechtsnormen erreicht wurde. Deshalb ist diese Relation die Basis für die Anwendung aller anderen Kriterien. Auch muß darauf hingewiesen werden, daß die unter b), c) und d) genannten Beziehungen nicht in jedem Falle einer rechtlichen Regelung anwendbar sind. In jenen Fällen beispielsweise, die nicht von signifikanten Nebenwirkungen begleitet sind, ist die Prüfung der unter d) genannten Beziehungen gegenstandslos; das Problem der Rationalität sowie der Schnelligkeit und Zeitdauer des Wirkens des Rechts tritt vor allem bei solchen Rechtsnormen auf, die von staatlichen Organen angewandt werden müssen, damit sie wirken. Auch unter diesem Aspekt bestätigt sich wieder, daß es bei der Analyse des Wirkens und der Wirksamkeit des Rechts darum geht, konkret zu werden. 18 Vgl. K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 25, a. a. O., S. 328. 460;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 460 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 460) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 460 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 460)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung ein unabdingbares Erfordernis bei der Durchsetzung aller Vollzugshandlungen und Maßnahmen. Das ergibt sioh, wie bereits dargelegt, einmal daraus, daß die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, über die geheimen feindlichen Pläne und Absichten, das feindliche Potential, Wissenschaft und Technik sowie über die feindlichen Abwehr- und Spionageorgane zu informieren.

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