Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 454

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 454 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 454); г Wenn von der stimulierenden Rolle des sozialistischen Rechts beim Entstehen und Wirken sozialistischer Produktionsverhältnisse die Rede ist, wenn in diesem Sinne gesagt wird, das Recht schaffe sozialistische Produktionsverhältnisse, so ist dieses Schaffen nicht willkürlich und beliebig, voraussetzungslos. „Die Voraussetzungen, mit denen wir beginnen, sind keine willkürlichen, keine Dogmen, es sind wirkliche Voraussetzungen, von denen man nur in der Einbildung abstrahieren kann. Es sind die wirklichen Individuen, ihre Aktion und ihre materiellen Lebensbedingungen, sowohl die Vorgefundenen wie die durch ihre eigene Aktion erzeugten."16 Dies hervorzuheben ist wichtig, weil die organisierend-regulierende Funktion des sozialistischen Rechts nicht so aufgefaßt werden darf, als sei sie eine Art demiurgische Kraft, die absolut selbständig und allein, aus sich heraus, gesellschaftliche Verhältnisse ins Leben rufen könne. Sie wirkt dann optimal, wenn sie von allen voiuntaristischen Elementen frei ist. Sozialistische Gesellschaftsverhältnisse hervorzubringen, sie ständig wiederkehrend zu reproduzieren, ist ein vielschichtiger Prozeß, bei dem ein Komplex sozialer Faktoren miteinander in Wechselwirkung steht. Das Recht als Instrument des sozialistischen Staates ist einer dieser Faktoren. Welche Bedeutung dem rechtlichen Faktor in diesem wechselseitig wirkenden Zusammenhang zukommt, ist beim Entstehen einzelner Typen und Gruppen gesellschaftlicher Verhältnisse unterschiedlich und bedarf weiterer Erforschung. Der rechtliche Faktor kann so bedeutend sein, daß bei seinem Fehlen bestimmte sozialistische Verhältnisse nicht entstehen und reproduziert werden können; und in diesen Fällen kann man mit Fug und Recht sagen, das Recht „schaffe" gesellschaftliche Verhältnisse. Denken wir beispielsweise an das Leistungsprinzip. Die gesellschaftlichen Verhältnisse, in denen die Verteilung des gesellschaftlichen Produkts nach der Leistung vorgenommen wird, können nicht ohne das Recht entstehen und entwickelt werden. Aus dem Dargelegten wird ersichtlich, daß die regulative Einwirkung des sozialistischen Rechts nichts mit einer Konservierung gesellschaftlicher Zustände gemein hat, sondern, genau wie alle anderen Einwirkungsformen des sozialistischen Rechts auf die Gesellschaft, Ausdruck der geschichts- und gesellschaftsgestaltenden Kraft der Arbeiterklasse ist. Die organisierend-regulierende Funktion des sozialistischen Rechts ist deshalb stets auf die Weiterentwicklung aller gesellschaftlichen Kräfte gerichtet, indem sie hilft, den Weg zur Entwicklung neuer Lebensformen zu weisen. Die organisierend-regulierende Funktion des sozialistischen Rechts ist Ausdruck der Tätigkeit des Staates in allen Bereichen der Gesellschaft. Aus der Aufgabe der sozialistischen Revolution erklärt es sich, daß diese Wirkungsrichtung des sozialistischen Rechts besonders bei der Organisierung der neuen ökonomischen Basis der sozialistischen und kommunistischen Gesellschaft durch den sozialistischen Staat zum Ausdruck gelangt. Sie ist daher auch in besonderem Maße wenn auch nicht ausschließlich mit der wirtschaftlich-organisatorischen Funktion des sozialistischen Staates verknüpft Der sozialistische Staat bedarf gerade bei der Organisierung der tiefgreifenden revolutionären Umwälzung der Volkswirtschaft, die Grundlage und Voraussetzung 16 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 3, Berlin 1958, S. 20. 454;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 454 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 454) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 454 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 454)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus, darunter Unterlagen der Gestapo, von und Polizeiformationen und Sondergerichten zu sichten und Mikrodokumentenfilmaufnahmen für die Erweiterung der Auskunftsbasis Staatssicherheit zu beschaffen.

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