Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 451

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 451 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 451); herauszufinden, die einem konkreten Verhalten zugrunde liegen, ist für die allseitige Beurteilung einer Handlung notwendigo b) Wiewohl alle rechtserzieherischen Einwirkungen von den inneren Bedingungen der Persönlichkeit „gebrochen" werden, müssen gerade auch diese inneren Bedingungen geformt und beeinflußt werden, und zwar nicht zuletzt über rechtserzieherische Maßnahmen. Die ideologisch-erzieherische Einwirkung mittels des sozialistischen Rechts muß möglichst bis zur Motivbeeinflussung Vordringen. Hauptsächlich geht es dabei darum, daß alle lernen, die elementaren Rechtsvorschriften aus Gewohnheit einzuhalten. Die Aufgaben, die dabei der sozialistische Staat und sein Recht zu erfüllen haben, sind groß und schwierig und deshalb keineswegs kurzfristiger Natur. c) Das Handeln eines Menschen kann nur richtig beurteilt werden, wenn der gesamte Handlungsprozeß die Handlungsmotive, die Handlung und ihre gesellschaftliche Auswirkung berücksichtigt wird. Je mehr der sozialistische Aufbau fortschreitet, um so mehr müssen die elementaren Verhaltensforderungen des sozialistischen Rechts zum inneren Bedürfnis und zur Gewohnheit immer größerer Kreise der Bevölkerung werden. 18.3. Charakterisierung der einzelnen Funktionen des sozialistischen Rechts І8.3Л. Die fixierend-sichemde Funktion Darunter verstehen wir die Richtung der rechtlichen Einflußnahme auf gesellschaftliche Verhältnisse, die diese Verhältnisse mittels rechtlich normativer Regelungstaatlich anerkennt und fixiert und damit bewahrt Diese Funktion des Rechts verankert jeweils einen erreichten Entwicklungsstand der Gesellschaft oder bestimmter Bereiche der Gesellschaft. Das geschieht, indem bestimmte gesellschaftliche Verhältnisse, die sich herausbildeten, Bestandteil der Staats- und Rechtsordnung werden. Die fixierend-sichemde Funktion ist Voraussetzung für die weitere Entwicklung dieser gesellschaftlichen Verhältnisse. Damit ist gesagt, daß diese Funktion des sozialistischen Rechts nicht bedeutet, gesellschaftliche Verhältnisse vor der Entwicklung abzuschirmen, sie gewissermaßen auf einem bestimmten Entwicklungsstand festzuhalten. Die Einflußnahme des sozialistischen Rechts, die wir als fixierend-sichemde Funktion bezeichnen, bedeutet, die gesellschaftlichen Verhältnisse in eine bestimmte Ordnung einzufügen. Deshalb drückt sich in erster Linie in dieser Funktion der Stabilisierungseffekt des sozialistischen Rechts aus, der seinerseits unmittelbar aus der staatlichzwangsweise gewährleisteten Allgemeinverbindlichkeit des sozialistischen Rechts folgt. Selbstverständlich darf und kann es sich nur um eine relative, nicht aber um eine absolute Stabilisierung handeln. Die fixierend-sichemde Funktion des Rechts muß Raum lassen für die gesetzmäßige Weiterentwicklung der Gesellschaft und die Förderung dieser Entwicklung durch das sozialistische Recht Das Moment der 4SI.;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 451 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 451) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 451 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 451)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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