Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 438

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 438 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 438); Sie kann Rechtsakte auf ihre Übereinstimmung mit dem Gesetz prüfen; die Vorlage von Dokumenten und Unterlagen verlangen; an Ort und Stelle die Einhaltung der Gesetze überprüfen. Sie geht Hinweisen, Beschwerden oder sonstigen Mitteilungen über die Verletzung eines Gesetzes nach; kann die Durchführung von Kontrollen und Revisionen fordern; von Staats- und Wirtschaftsfunktionären sowie Bürgern persönliche Erklärungen über die Ursachen von Gesetzesverletzungen verlangen; Protest oder andere zulässige Rechtsmittel einlegen und veranlassen, daß Schuldige nach Art und Grad der Verletzung des Gesetzes zur Verantwortung gezogen werden, sowie darauf hinwirken, daß materielle Schäden wiedergutgemacht und die Ursachen für Verletzungen der Gesetzlichkeit beseitigt werden. Eine weitere wirksame Form zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Rechtsprechung. Sie befaßt sich mit Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts. Ihr Ziel ist es, Rechtsverletzungen vorzubeugen, die rechtliche Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen festzustellen und durchzusetzen, Rechtsverletzer zu einem der Gesetzlichkeit entsprechenden Verhalten zu erziehen, Hemmnisse in der Rechtsverwirklichung zu beseitigen, Rechtsverhältnisse zu klären, verletzte Rechte wiederherzustellen, die Rechte der Bürger zu wahren und die Bürger rechtlich zu beraten. Die verfassungsrechtlich verankerte gleichberechtigte Teilnahme von Schöffen an allen Gerichtsverfahren vor den Kreisgerichten, allen erstinstanzlichen Verfahren vor den Bezirksgerichten und allen Arbeitsrechtssachen ist Ausdruck der allseitigen Verwirklichung der sozialistischen Demokratie. Die gesellschaftlichen Gerichte die Konflikt- und Schiedskommissionen , in denen die Bürger eigenverantwortlich Recht sprechen, leisten als Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger einen wichtigen Beitrag zur Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen und zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Die Teilnahme gesellschaftlicher Ankläger und Verteidiger sowie Vertreter der Kollektive an gerichtlichen Hauptverhandlungen in Strafsachen sind weitere wirksame Formen der unmittelbaren Teilnahme gesellschaftlicher Kräfte an der Rechtsprechung. Neben diesen Formen der Teilnahme der Bürger an der Gewährleistung der Gesetzlichkeit und beim Schutz der öffentlichen Ordnung entwickelte die Praxis weitere Formen. So wurden die Rechte der Gewerkschaften erweitert, die Volkskontrolle ausgebaut und es erhöhte sich die Aktivität des Jugendverbandes, insbesondere bei der Verwirklichung der Jugendpolitik von Partei und Regierung. Im Rahmen ihrer Verantwortung für die Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung (Art. 45 Verfassung) erfüllen die Gewerkschaften wichtige Aufgaben, um die bewußte Haltung der Werktätigen zum sozialistischen Recht zu festigen und deren Wissen über das sozialistische Recht zu erweitern. Sie nehmen Einfluß auf die wirtschaftsleitenden Organe und die betrieblichen Leitungen und nutzen ihre Kontrollrechte, um die Rechte der Werktätigen zu sichern. Die gewerkschaftliche Aktivität bezieht vor allem das sozialistische Arbeitsrecht stärker in die Leitungstätigkeit ein. Die Gewerkschaften kontrollieren die gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen zur Gestaltung ihrer Arbeite- und Lebensbedingungen. Arbeitskollektive richten den sozialistischen Wettbewerb auch auf die Festigung der Gesetzlichkeit, der Ordnung, Disziplin und Sicherheit; sie stellen sich die Aufgabe, die Erziehung von Rechtsverletzern zu übernehmen, mit dem anvertrauten Volkseigentum sorgsam umzugehen, keine Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen zu dulden, alle 438;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 438 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 438) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 438 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 438)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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