Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 431

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 431 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 431); Das Gesetz ist Ausdruck der Machtausübung der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten; seine Vorrangigkeit läßt sich letztlich nur von diesem Standpunkt erfassen, nicht aber über formaljuristische Konstruktion und Gesetzesinterpretation. Das Gesetz ist ein Normativakt des höchsten Organs der Staatsmacht; es widerspiegelt die Unteilbarkeit der sozialistischen Staatsmacht. 17.2.2. Einheitliche Anwendung des sozialistischen Rechts Der Vorrang des Gesetzes sichert vor allem die Einheitlichkeit der Gesetzlichkeit. Damit allein ist jedoch noch nicht die einheitliche Anwendung des Rechts gesichert. Das Recht wird in vielen einzelnen Fällen angewendet, beim Abschluß von betrieblichen Kollektivverträgen zwischen der Gewerkschaft und dem Direktor des Betriebes, in der zwischenbetrieblichen Kooperation auf Grund von Wirtschaftsverträgen, bei der Vereinbarung von Neuererleistungen, der Kreditgewährung, der Verrechnung von Forderungen, beim Eingehen eines Mietverhältnisses, bei der Bestrafung eines Bürgers wegen einer kriminellen Handlung und in vielen anderen einzelnen Sachverhalten. Diese Vielfalt kann unter verschiedenartigen Umständen zu unterschiedlichen Anwendungsmaßstäben führen. Gleichartiges muß jedoch stets einheitlich bewertet werden. Es würde die Durchsetzung der Gesetzlichkeit erheblich stören, wenn sich verschiedenartige Bewertungsmaßstäbe für gleichartige Sachverhalte herausbilden würden, wenn beispielsweise für ein und dasselbe Delikt erheblich voneinander abweichende Strafen ausgesprochen werden würden. Der staatliche Mechanismus muß deshalb eine einheitliche Anwendung des Rechts sicherstellen helfen. Das geschieht in den verschiedensten Formen : Es gibt differenzierte Kontrollformen, bestimmte Verfahrenswege, Beschwerdemöglichkeiten, Aufsichtspflichten und Verantwortungsbereiche für eine einheitliche Anwendung des Rechts. Auf Rechenschaftslegungen wird festgestellt, wie das Recht angewandt wird. Auch gesellschaftliche Organisationen, z. B. die Rechtskommissionen der Gewerkschaften, sorgen mit für eine einheitliche Rechtsanwendung. Das Recht einheitlich anzuwenden verlangt, es überhaupt anzuwenden; denn die Nichtanwendung stellt den krassesten Fall einer uneinheitlichen Anwendung dar. Gesetzlichkeit bedeutet deshalb auch Verpflichtung zur Anwendung des Rechts. Das gilt zunächst dann, wenn zwingende Vorschriften bestehen. Arbeitsverträge sind in jedem Falle schriftlich abzuschließen, der Betrieb hat die Schädigung sozialistischen Eigentums zu verhindern, die Staatsbürgerschaft ist an genau festgelegte Voraussetzungen gebunden. In allen diesen Fällen ist zu sichern, daß die im Gesetz festgelegten Folgen ein-treten, die entsprechenden Handlungen vorgenommen oder unterlassen werden. Hier ist das Recht unabwendbar anzuwenden. Diese Unabwendbarkeit gilt für jede Form der Verantwortlichkeit, für alle Pflichten, die das Gesetz zuweist, jedoch auch für die Rechte, die jederzeit staatlich gewährleistet und geschützt sind. Insofern ist die Unabwendbarkeit, als Ausdruck der einheitlichen Anwendung des Rechts, ein generelles Prinzip. Gesetzlichkeit heißt also auch unabwendbare einheitliche Anwendung des Rechts durch die dafür zuständigen Organe. 431;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 431 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 431) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 431 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 431)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung gewährleistet werden, desdo größer ist die politische Wirksamkeit des sozialistischen Strafverfahrens So müssen auch die Worte des Genossen Minister beim Schlußwort der Partei der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtütigkeitf Vertrauliche Verschlußsache Die weitere Qualifizierung der Sicherheits- überprüfungen dos Staatssicherheit im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Arbeit mit Anforderungs bildern zu geiben. Bei der Erarbeitung: von Anforderungsbildern für im muß grundsätzlich ausgegangen werden von der sinnvollen Vereinigung von - allgemeingültigen Anforderungen auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung sind vom Leiter der Abteilung der im Ergebnis der allseitigen Einschätzung der Moniereten Ein-Satzbedingungen und den operativen Erfordernissen fest zulegen und zu kontrollieren.

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