Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 424

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 424 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 424); Gesetzlichkeit ist subjektiver Ausdruck der durch objektive Gesetze gestellten Anforderungen an das Handeln jedes einzelnen. In ihrer Einheit von wissenschaftlich begründeter Gesetzgebung und operativer Verwirklichung ist sie ein wichtiger Faktor bei der Ausnutzung objektiver Gesetze; denn sie ist darauf gerichtet, die im sozialistischen Recht enthaltenen objektiven Erfordernisse durch das Handeln der Menschen gemäß den konkreten gesellschaftlichen Bedingungen in reale Wirklichkeit umzusetzen. Sie trägt dazu bei, bewußte Aktivität und schöpferische Initiative der Werktätigen und ihrer Kollektive in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens der Gesellschaft zu entfalten. Die Gesetzlichkeit ist ein wichtiger Faktor, um das Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu entwickeln. Sie gewährleistet den Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung, sichert die Rechte und Interessen ihrer Bürger, insbesondere ihre Freiheit, Würde und Lebensweise, und trägt somit dazu bei, das Vertrauen der Bürger zu ihrem Staat zu festigen. Eine entscheidende Voraussetzung für das politisch schöpferische Handeln der Menschen, für das Beherrschen der gesellschaftlichen Prozesse durch die Mitglieder der Gesellschaft ist die einheitliche gesamtgesellschaftliche Leitung der sozialistischen Gesellschaft. Mit ihr müssen die in den gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten enthaltenen Notwendigkeiten erfaßt und verbindlich durchgesetzt werden. Gerade die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert eine wissenschaftlich begründete komplexe Leitung und Planung der gesellschaftlichen Prozesse. Damit wird auch die sozialistische Gesetzlichkeit zu einer zentralen Aufgabe der marxistisch-leninistischen Partei, des sozialistischen Staates sowie der anderen Glieder des politischen Systems. Da die Gesetzmäßigkeiten allgemeinen Charakters sind, also nicht örtlich oder gar personell begrenzt wirken, sondern durchgängig und gesamtgesellschaftlich, also einheitlich wirksam sind, können sie auch nur vermittels der einheitlichen staatlichen Leitung erkennbar gemacht und ausgenutzt werden. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist notwendig mit der Tätigkeit des sozialistischen Staates verbunden und dient der Verwirklichung der staatlichen Aufgaben in der jeweiligen Etappe des sozialistischen Aufbaus. Sie ist Organisations- und Tätigkeitsprinzip des sozialistischen Staates und besitzt erstrangige Bedeutung für die Tätigkeit aller Staatsorgane.4 Gesetzlichkeit bedeutet mittels des Rechts erfaßte und durchgesetzte gesellschaftliche Gesetzmäßigkeit. Die sozialistische Gesetzlichkeit widerspiegelt den Grad der Organisiertheit und Bewußtheit der sozialistischen Gesellschaft, zeigt an, in welchem Maße die gesellschaftlichen Prozesse durch die Mitglieder der Gesellschaft beherrscht werden. Sie trägt dazu bei, immer mehr und schließlich alle Mitglieder der Gesellschaft zur politischen Machtausübung und zur bewußten Gestaltung ihrer gesellschaftlichen Verhältnisse zu befähigen. Den progressiven Charakter der sozialistischen Gesetzlichkeit kennzeichnet das bewußte und disziplinierte Denken und Handeln der Bürger zur Verwirklichung der Normen des sozialistischen Rechts und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens. Die Gesetzlichkeit kann nur einheitlich sein; das bedeutet: Einheitlichkeit bei der Durchsetzung des gesamtstaatlichen Willens. Lenin betonte, „daß es nicht eine 4 Vgl. Staatsrecht der DDR. Lehrbuch, a. a. O., S. 473 ff. 424;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 424 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 424) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 424 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 424)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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