Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 42

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 42 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 42); liehen Methodologie der Staats- und Rechtslehre der Arbeiterklasse geschaffen haben, ein Erbe, das es schöpferisch zu verwerten gilt. Marx und Engels arbeiteten mit der Schaffung des wissenschaftlichen Kommunismus1 in Anwendung der dialektisch-materialistischen Methode auf die staatlich-rechtlichen Beziehungen, Institutionen und Ideen der Gesellschaft die wissenschaftliche Staatsund Rechtslehre im System des Marxismus aus. Sie umfaßt die allgemeine Lehre vom Staat, die wissenschaftlichen Auffassungen über den Ausbeuterstaat in seiner historischen Genesis und schließlich die Lehre von der Diktatur des Proletariats. Marx und Engels definierten das Recht materialistisch. Sie deckten sein Klassenwesen auf. Damit erfolgte zugleich die Grundlegung der wissenschaftlichen Methodologie der marxistischen Staats- und Rechtslehre, die von Lenin schöpferisch weiterentwickelt wurde. Lenin erforschte umfassend die theoretischen und praktischen Fragen der sozialistischen Staatlichkeit, insbesondere in der Periode der Vorbereitung und Durchführung der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution. Am Beispiel der Analyse von Staat und Recht formulierte Lenin das Prinzip des historischen Herangehens als allgemeine Grundlage jeder Erkenntnis. In der Leninschen Methodologie wird die weltanschauliche, philosophische Grundlage der Staats- und Rechtstheorie organisch mit dem weitverzweigten System der wissenschaftlichen Untersuchungsmethoden, darunter auch der Methoden der dialektischen Logik, verbunden. Bei der Analyse der Entwicklungsprobleme der Staatlichkeit benutzte Lenin insbesondere solche Kategorien der Dialektik wie Inhalt und Form, Wesen und Erscheinung, Möglichkeit und Wirklichkeit. Er hob weiterhin die entscheidende Rolle der Praxis für die Entwicklung der wissenschaftlichen Theorie, zur Überprüfung der Richtigkeit der theoretischen Thesen in der sozialen Wirklichkeit hervor. Die marxistisch-leninistische Rechtswissenschaft besitzt eine eigene Methodologie, d. h. eine Theorie der von ihr angewandten Methoden, und zwar in spezifischen, durch ihren Gegenstand bestimmten Formen. Sie klärt das konzeptionelle weltanschauliche und wissenschaftliche Herangehen an das Untersuchungsobjekt Staat und Recht. Die Methodologie der Rechtswissenschaft ist die Theorie der von ihr entsprechend 'der Spezifik ihres Gegenstandes angewandten Methoden. Die generelle methodologische Grundlage der Erforschung der staatlich-rechtlichen Erscheinungen ist der Marxismus-Leninismus. Die allgemeine philosophische Forschungsmethode der Staats- und Rechtswissenschaft ist die dialektisch-materialistische Methode; zugleich ist sie Grundlage und Rahmen weiterer spezieller Methoden zur Erforschung der Gesetze von Staat und Recht als Gegenstand der Staats- und Rechtswissenschaft. Diese Definition berücksichtigt: a) Die Anwendung bestimmter Methoden wird wesentlich durch den Gegenstand der Rechtswissenschaft, durch die Spezifik der Anwendung dieser Methoden bei der Erforschung dieses Gegenstandes mitbestimmt. Es kann sich somit keinesfalls um eine einfache Übernahme fertiger methodischer Rezepte durch die Rechtswissenschaft handeln, sondern stets darum, wie das System der in der Rechtswissenschaft angewandten Methoden auch von den objektiven Gesetzen von Staat und Recht geprägt wird. b) Die Philosophie wird vermittels des Marxismus-Leninismus in den Inhalt der Methodologie der Rechtswissenschaft aufgenommen; sie wird nicht nur als eine Frage der Begründung spezieller wissenschaftlicher Methoden betrachtet. c) Die dialektisch-materialistische Methode wird als allgemeine Forschungs- 42;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 42 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 42) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 42 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 42)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Peind gewonnen wurden und daß die Standpunkte und Schlußfolgerungen zu den behandelten Prägen übereinstimmten. Vorgangsbezogen wurde mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane erneut bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit. Die Rolle moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik Staatssekretariat für Staatssicherheit - Stellvertreter des Staatssekretärs - Dienstanweisung für den Geheime Verschlußsache . StU, Dienst und die Ordnung in den Untersuchungs-Haftanstalten, des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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