Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 397

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 397 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 397); digkeit existiert. Sowohl bei der Realisierung der gesellschaftlichen wie der persönlichen Freiheit spielt das sozialistische Recht eine Rolle, indem es mit Hilfe von den objektiven Notwendigkeiten entsprechenden subjektiven Rechten und Pflichten auf die Beziehungen zwischen Individuum und Gesellschaft einwirkt.23 Der Platz des sozialistischen Redits im Wirkungsmechanismus objektiver Gesetze muß in seiner Vielschichtigkeit weiter erforscht werden. Dazu gehören Fragen nach der Determiniertheit des sozialistischen Rechts durch objektive Bedingungen; seiner Rolle bei der Umwandlung von Möglichkeiten in Wirklichkeit; vor allem gehören dazu aber auch genauere Vorstellungen über den Wirkungsmechanismus der objektiven Gesetze im Sozialismus selbst, eine Aufgabe, die von verschiedenen gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen zu lösen ist. Hinsichtlich der Probleme, die mit der Stellung des Rechts im Wirkungsmechanismus objektiver Gesetze Zusammenhängen, ist davon auszugehen, daß objektive Gesetze keine Fetische sind. Das objektive Gesetz steht nicht neben dem tätigen Menschen, die beide erst durch das Recht verbunden werden müßten. Die Beziehungen zwischen sozialistischem Recht und objektiven Gesetzen sind anderer Natur; als Mittel des Staates hat das Recht mitzuwirken, das Handeln in eine solche Richtung zu lenken, die letztlich mit den objektiven Gesetzen in Übereinstimmung steht. Als stimulierender Faktor im Wirkungsmechanismus der ökonomischen Gesetze der sozialistischen Gesellschaft hilft das sozialistische Recht, neue gesellschaftliche Verhältnisse herauszubilden und alte umzugestalten. Das sozialistische Recht wirkt bei der Ausnutzung ökonomischer Gesetze, indem es juristische Rechte und Pflichten der an den ökonomischen Verhältnissen Beteiligten festlegt und dafür sorgt, daß diese Rechte und Pflichten im Leben verwirklicht werden. Diese Rechte und Pflichten widerspiegeln objektive Erfordernisse, die ins Juristische umgesetzt werden. Dabei geht es nicht darum, schlechthin Rechte und Pflichten festzulegen, sondern deren effektivste Variante zu finden. Die Umsetzung objektiver Erfordernisse in juristische Festlegungen ist in gewissem Sinne mit dem Aufbau eines optimalen Modells des Verhaltens der Beteiligten vergleichbar. Methoden und Problemstellungen der Modellierung gesellschaftlicher Prozesse sind deshalb auch in diesem Zusammenhang zu beachten.24 Sowohl die Ableitung des sozialistischen Rechts aus objektiven Gesetzen wie auch die Ausnutzung objektiver Gesetze mit Hilfe des sozialistischen Rechts weisen bestimmte spezifische Züge auf, die mit der Eigenschaft des sozialistischen Rechts Zusammenhängen, eine Äußerungsform der politischen Machtausübung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit anderen werktätigen Klassen und Schichten zu sein. Die Spezifik der Ableitung des sozialistischen Rechts aus den objektiven Gesetzen sowie ihrer Ausnutzung mit Hilfe des Rechts zu erfassen, läuft darauf hinaus, den gesamten Mechanismus der 23 Über die Wechselwirkung zwischen Recht und Freiheit vgl. D. A. Kerimow, Philosophische Probleme des Rechts, Berlin 1977, S. 293 ff.; К. A. Mollnau, „Über Beziehungen zwischen Recht und Freiheit", in: 100 Jahre „Anti-Dühring", Berlin 1978, S. 280 ff. 24 Vgl. R. O. Chalfina, „Die Rolle des Rechts bei der Erhöhung der Effektivität der sozialistischen Produktion", Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswiss. Beiträge, 1971/3, S. 290; W. G. Afanasjew, Wissenschaftliche Leitung der Gesellschaft, Berlin 1969, bes. S. 393 ff. 397;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 397 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 397) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 397 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 397)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den objektiven Möglichkeitni cfr zu lösenden Beobachtungsauf gäbe -entweder noch währetid dfer Beobachtung oder sofort im Anschluß daran dokumentiert worden sind.

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