Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 193

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 193 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 193); tet etwa folgendes : Das Recht sei eine Struktur der Gesellschaft, es definiere die Grenzen dieses grundlegenden Sozialsystems und liefere verbindliche Handlungsgrundlagen, indem es die gesellschaftliche Komplexität durch selektive Kongruenz von Verhaltenserwartungen reduziert. Das positive Recht sei durch Entscheidung in Kraft gesetzt worden und befreie sich immer mehr von jeglicher Verquickung mit Wahrheit und Moral. Gegenwärtig sei die Tendenz zu Konditionalisierung von Rechtsnormen vorherrschend, d. h. die Umstrukturierung des Rechts auf die Form von Konditionalprogrammen, die im Grenzfall Algorithmen und dann automatisierbar seien. Auch hier haben wir es mit einer positivistischen Rechtstheorie zu tun, die allerdings in eine positivistische Gesellschaftstheorie integriert ist. Indem aber das Recht ausschließlich auf den Stabilitätszustand der bestehenden Gesellschaft bezogen und seine Rationalität ausschließlich von seiner Systemerhaltungsfunk-tion abgeleitet wird, liefert die Systemstrukturelle Rechtstheorie Argumente nur in Richtung auf eine Perfektionierung des bestehenden Rechts- und Gesellschaftssystems. Im Rahmen dieser Theorie kann die Frage nach dem qualitativen Sein der Gesellschaft nicht beantwortet, ja nicht einmal gestellt werden, immer nur die Frage nach dem Funktionieren. Da aber die Strukturiertheit eines sozialen Systems (einschließlich der Bewertung des Rechts) primär mit seiner Qualität, seinem Klassencharakter, zusammenhängt, führt eine Analyse des bürgerlichen Rechts nach dem Kriterium formaler Funktionalität jedenfalls nicht zu einer den tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnissen gerecht werdenden Einschätzung. Die Naturrechtslehre Die Naturrechtslehre, seit dem zweiten Weltkrieg wieder variantenreich entwik-kelt38, behauptet im Kern etwa folgendes: Neben dem positiven gäbe es ein präpositives Recht, ein für alle Zeiten und Völker gültiges Naturrecht, dessen eigentliche Quelle Gott sei. Dieses in das Gewissen jedes Menschen implantierte Naturrecht sei zugleich das höherrangige Bewertungskriterium des positiven Rechts. Es diene der Legitimation der Legalität. Wenn allerdings das positive Recht umfassend und grob den Anforderungen des Naturrechts widerspreche, dann setze das überirdische Naturrecht die Normen des irdischen Staatsrechts außer Kraft. Die offen idealistische und auch offen undialektische (weil auf eine angeblich zeitlose Idee spekulierende) Naturrechtslehre verschiebt die Begründung des Rechts auf eine aus der Wissenschaft in den Glaubensbereich weisende Ebene. Alle bisherigen Versuche, einen Naturrechtskatalog oberster Rechtsprinzipien von ewigem Geltungsanspruch aufzustellen, kranken daran, daß ihr Inhalt weder beweisbar ist noch über eine Zusammenfassung von Leerformeln (z. B. Jedem das Seine) hinauskommt. Damit aber wird von den Naturrechtslehren denjenigen in die Hände gespielt, die das Interpretationsmonopol ausüben. Das aber sind in der heutigen kapitalistischen Gesellschaft neben der Geistlichkeit und den privatisierten Massenmedien die staatlichen Verfassungsgerichte, also letztlich Einrichtungen der herrschenden Klasse. 38 Vgl. Naturrecht oder Rechtspositivismus, Bad Homburg 1966; Naturrecht in der Kritik, Mainz 1973; zur Kritik: H. Klenner/K.-H. Schöneburg, „Vom ewigen zum beweglichen Naturrecht", Staat und Recht, 1956/4, S. 485. 13 Rechtstheorie 193;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 193 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 193) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 193 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 193)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen zu planen und vorzubereiten, die in Spannungsperioden und unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes die staatliche Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik um fassend zu gewähr!eisten. Das ist das wesen der Schwerpunktarbeit im Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Bestimmung von Schwerpunktaufgaben in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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