Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 192

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 192 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 192); zen Rechtsordnung. Um dieser (angeblichen) Eigenart des Rechts gerecht zu werden, reinige die Reine Rechtslehre (daher auch ihr selbstgewählter Name) die Rechtswissenschaft von aller Ideologie, aller Politik, Soziologie, Psychologie, Moral und Religion, denn die Betrachtungsweise der Rechtswissenschaft könne nur formell sein. Die positivistische Position der Reinen Rechtslehre zeigt sich vor allem darin, daß sie die absolute Eigengesetzlichkeit des Rechts behauptet. Mit dem Dogma aber. Sein und Sollen seien durch eine undurchdringliche Mauer getrennt, der Jurist könne sich daher weder mit der realen Genesis des Rechts noch mit seiner realen Wirkung befassen, wird eine inhaltliche Kritik des bürgerlichen Rechts als wissenschaftlich nicht möglich erklärt. Dadurch aber wird die bürgerliche Gesellschaft in ihrem jeweiligen Entwicklungsstadium und ihrer jeweiligen Erscheinungsweise als wissenschaftlich nicht erörterungsfähige Voraussetzung alles weiteren Denkens behandelt; der praktische Jurist wird zum denkenden Diener des Gesetzgebers, der theoretische Jurist zum Apologeten des Klassenwillens der Herrschenden. Die Analytische Jurisprudenz Diese Richtung wird hier in der Form vorgestellt, die ihr H. L. A. Hart gegeben hat.36 Sie behauptet etwa folgendes : Das Wesen des Rechts bestehe in einer notwendigen Kombination zweier Typen sozialer Regeln, der Verpflichtungsregeln (in denen unter Sanktionsandrohung ein Verhalten vorgeschrieben werde) und der Befugnisübertragungsregeln (in denen privaten Personen und öffentlichen Beamten Befugnisse eingeräumt werden, unter bestimmten Bedingungen und in festgelegten Verfahrensweisen Rechte und Pflichten zu schaffen). Es gebe zwei Minimalbedingungen für die Existenz eines Rechtssystems : die Befugnisübertragungsregeln müßten wenigstens von den Beamten als allgemeine Standards des offiziellen Verhaltens angenommen und die fundamentalsten Verhaltensregeln müßten ganz allgemein befolgt werden. Auch hier haben wir es mit einer positivistischen Konzeption zu tun. Die Grundlage des Rechts ruht auch für Hart im Recht selbst. Die letzte Erklärungsebene sind inhaltlich nicht erörterungsfähige Gegebenheiten. Das kompliziert konstruierte Instrumentarium der Analytischen Jurisprudenz ist ungeeignet, die reale Rolle des Rechts im heutigen Kapitalismus (vom Sozialismus ganz zu schweigen) zu analysieren und darauf aufbauend zu kritisieren. Das Recht erscheint als eine von der gesellschaftlichen Entwicklung und den Klassenkämpfen abgekoppelte Erscheinung. Die Systemstrukturelle Rechtstheorie Sie ist vor allem von Parsons und Luhmann ausgearbeitet worden37 und behaup- 36 Vgl. H. Hart, The Concept of Law, Oxford 1961 (deutsch: Der Begriff des Rechts, Frankfurt a. M. 1973); zur Kritik: H. Klenner, in: Deutsche Literaturzeitung, Bd. 96, Berlin 1976, S. 609. 37 Vgl. T. Parsons, The System of modern societies, New York 1972; N. Luhmann, Rechts-Soziologie, Reinbeck b. Hamburg 1972; zur Kritik: H. Klenner, „Die Macht der Ohn macht", Demokratie und Recht, 1976/1, S. 14. 192;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 192 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 192) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 192 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 192)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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