Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 19

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 19 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 19); für alle vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Staaten kennzeichnend sind. Diese objektiven Gesetze werden vor allem mit den allgemeinen Begriffen des Staates und des Rechts aufgedeckt. Die allgemeinen Begriffe legen mittels theoretischer Abstraktion das Wesen des Staates und Rechts bloß. Sie haben große theoretische und weltanschauliche Bedeutung, weil sie die allgemeinen Wesenszüge des Staates und Rechts, ihre Hauptrolle und Aufgaben, ihre grundlegende Rolle im Klassenkampf herausarbeiten. Dabei kommt dem Zusammenhang des Staates und Rechts mit der ökonomischen und Klassenstruktur der Gesellschaft besondere Bedeutung zu. Diese allgemeinsten Gesetzesaussagen der Staats- und Rechtstheorie tragen dazu bei, die Spezifik von Staat und Recht gegenüber anderen gesellschaftlichen Erscheinungen zu erkennen,* das Klassenwesen jedes einzelnen Staates und Rechts feststellen zu können; Staaten und Rechtssysteme verschiedener Gesellschaftsformationen danach zu typisieren, welcher konkreten Klasse ein bestimmter Staats- und Rechtstyp dient; davon ausgehend den Ausbeuterstaat und das Ausbeuterrecht qualitativ vom sozialistischen Staat und Recht abzugrenzen. Die allgemeinsten Gesetze des Staates und Rechts zeigen sich in jedem historischen Staats- und Rechtstyp in spezifischer Form, setzen sich auf spezifische Weise durch. Neben diesen allgemeinsten Gesetzen befaßt sich die Staats- und Rechtstheorie mit allgemeinen Zusammenhängen, die den Staat und das Recht einer bestimmten Gesellschaftsformation charakterisieren, z. B. mit Gesetzesaussagen über Wesen, Entwicklungsetappen, Funktionen und Form des sozialistischen Staates und Rechts. Beide Arten allgemeiner Gesetze des Staates und Rechts gehören zum Gegenstand der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie. Auf keine kann zur Erkenntnis der grundlegenden, objektiv notwendigen und wesentlichen Zusammenhänge auf dem Gebiet des Staates und des Rechts verzichtet werden. Das Wesen des sozialistischen Staates und Rechts ist beispielsweise nicht allseitig wissenschaftlich aufzudecken, wenn der allgemeine Begriff des Staates und Rechts außer acht gelassen, die Gesetzmäßigkeiten der Staats- und Rechtsentwicklung in ihrer Gesamtheit (vom Zerfall der Urgesellschaft bis zur entfalteten kommunistischen Gesellschaft) nicht aufgedeckt würden. Der historische Platz des sozialistischen Staates und Rechts, ihr Gegensatz zum Ausbeuterstaat und Ausbeuterrecht wäre nicht zu ermitteln. Andererseits kann auch nicht auf die Gesetzesaussagen über Wesen, Funktion, Form und Entwicklungsetappen eines bestimmten Staats- und Rechtstyps verzichtet werden. ДИеіп mit dem allgemeinen Staats- und Rechtsbegriff ist z. B. das qualitativ Neue des sozialistischen Staates und Rechts nicht zu erfassen. Beide Arten allgemeiner Gesetze, die Gegenstand der Staats- und Rechtstheorie sind, unterscheiden sich von spezifischen Gesetzen, die für einzelne Staaten, einzelne Staatsorgane und Rechtsinstitute gelten und Gegenstand juristischer Einzel- oder Zweigwissenschaften sind. Allgemeine und spezifische Gesetze des Staates und Rechts verhalten sich zueinander wie Allgemeines, Besonderes und Einzelnes.12 19 12 Vgl. Grundlagen der marxistisch-leninistischen Philosophie, Berlin 1973, S. 153 ff.;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 19 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 19) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 19 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 19)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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