Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 184

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 184 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 184); gediehen Staat und die bürgediche Demokratie. Der Staat wird als das Instrument bezeichnet, mit dessen Hilfe eine „demokratische Kontrolle" wirtschaftlicher Macht, eine „gerechte Verteilung" des materiellen Reichtums und die „freie Entfaltung der Persönlichkeit" herbeizuführen seien. Infolge staatlicher Einwirkungen auf den sozialökonomischen Bereich und andere gesellschaftliche Gebiete befände sich die kapitalistische Gesellschaftsordnung bereits in einem Prozeß ständiger Veränderungen, in deren Ergebnis Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie für alle Mitglieder der Gesellschaft verwirklicht würden. Mit diesen Thesen knüpft der Sozialreformismus an bestimmte Illusionen über den bürgerlichen Staat an, die von Opportunismus und Reformismus in die Arbeiterklasse hineingetragen wurden. In einem abstrakten Recht, an das die Staatsgewalt gebunden sei, sahen viele vom Opportunismus und Reformismus beeinflußte Arbeiter das Mittel, um ihre soziale und politische Lage im Kapitalismus zu verbessern. Die geschichtlichen Erfahrungen lehren jedoch, daß nur der energische Kampf der Arbeiterklasse in den kapitalistischen Ländern der Bourgeoisie bestimmte soziale und politische Zugeständnisse abzuringen vermag und die Lage der Arbeiterklasse und aller Werktätigen nur durch die Beseitigung des kapitalistischen Privateigentums an den Produktionsmitteln und damit der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen grundlegend verändert werden kann. Sozialreformistische Staatsauffassungen stellen das wirkliche Verhältnis von Staat und Gesellschaft auf den Kopf. Nicht der bürgerliche Staat hat die kapitalistische Gesellschaft geschaffen. Er ist deshalb auch nicht in der Lage, sie zu wandeln oder zu transformieren. Vielmehr ist die kapitalistische Gesellschaft, die auf dem kapitalistischen Privateigentum an den Produktionsmitteln beruht, die Voraussetzung für den bürgerlichen Staat und sein Recht. Im imperialistischen Stadium des Kapitalismus bildet das ökonomische Monopol die Grundlage des imperialistischen Staates. Dieses tatsächliche Verhältnis zwischen den ökonomischen Grundlagen des Imperialismus und seinem politischen Überbau widerlegt auch die sozialreformistischen Auffassungen über die Demokratie. Im Kern wird dabei behauptet, die Existenz und Macht der Monopole sei mit der Demokratie vereinbar und es bedürfe keiner grundlegenden Veränderung der Eigentums- und Machtverhältnisse des Imperialismus, um Demokratie für das Volk zu verwirklichen, die Frage der Demokratie sei von der Frage der Eigentumsordnung grundsätzlich unabhängig. Dieses Vorgehen ist nicht neu. Lenin wies bereits in der Auseinandersetzung mit Kautsky darauf hin, daß die Beziehung des Imperialismus zur Demokratie letztlich die Frage nach der Beziehung der Ökonomik zur Politik ist. Diese Beziehung wird dadurch bestimmt, daß so, wie das Monopol in der Ökonomie den Kapitalismus der freien Konkurrenz ablöst, auch der „politische Überbau über der neuen Ökonomik, über dem monopolistischen Kapitalismus die Wendung von der Demokratie zur politischen Reaktion"23 ist. Indem Kautsky die Politik des Imperialismus von dessen Ökonomik trennte, konnte er behaupten, die ökonomischen Grundlagen des Imperialismus, das monopolkapitalistische Eigentum an Produktionsmitteln, seien mit Demokratie vereinbar. Lenin hat die Unvereinbarkeit von Monopolen und Demokratie überzeugend nachgewiesen; sie ist von der 23 W. I. Lenin, Werke, Bd. 23, Berlin 1957, S. 34. 184;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 184 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 184) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 184 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 184)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X