Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 181

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 181 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 181); mung einen bedeutenden Einfluß in der gegenwärtigen bürgerlichen Ideologie aus.16 Die neothomistische Staatslehre wurde in verschiedenen päpstlichen Enzykliken (Rerum novarum 1891; Quadragesimo anno 1931; Mater et Magistra 1961) als Reaktion auf das Erstarken der revolutionären Arbeiterbewegung und mit dem Ziel der Auseinandersetzung mit der marxistisch-leninistischen Revolutions- und Staatstheorie begründet. Sie versteht sich als Lehre, die überzeitlich gültige Grundsätze und Ordnungsprinzipien aufstellt, nach denen das Leben im Staat und in der Gesellschaft gestaltet werden soll. Ein solcher Grundsatz ist die Behauptung, in der durch göttlichen Willen begründeten Natur des Menschen sei eine Sollensaufforderung begründet, die der Mensch zu befolgen habe, um ein seiner Natur gerechtes Leben (Naturrecht) zu führen. Die neothomistische Staatslehre geht von der Grundthese aus, die Ausübung der Staatsgewalt sei eine Statthalterschaft vor Gott. Damit wird die staatspolitische Ohnmacht und Unfähigkeit der Volksmassen proklamiert und statt der Idee der Volkssouveränität die Herrschaft einer Elite verkündet. Allein eine elitäre Führungsschicht gottverbundener Politiker gewährleiste die dem göttlichen Auftrag entsprechende Führung des Staates. Der Staatslehre des Neothomismus liegen im wesentlichen das Solidaritätsprinzip, das Subsidiaritätsprinzip und das Gemeinwohlprinzip zugrunde. Das Solidaritätsprinzip besagt, daß der Mensch als ein Wesen, das von Natur aus gemeinschaftsbezogen sei und seine Fähigkeiten nur in der Gemeinschaft entfalten könne, für die Gemeinschaft Verantwortung trage, wie andererseits die Gemeinschaft auch verantwortlich für alle ihre Einzelglieder sei. Unter dem Solidaritätsprinzip sei „das innere Aufbauprinzip der Gesellschaft zu verstehen"17. Das Solidaritätsprinzip ignoriert die Eigentumsstruktur sowie die antagonistischen Klasseninteressen in der kapitalistischen Gesellschaft und geht von der fiktiven Behauptung einer sozialen Harmonie aus. Klassenspaltung und Massenkampf in der kapitalistischen Gesellschaft würden mit der Befolgung des im Willen Gottes begründeten Solidaritätsprinzips überwunden. Arbeiter und Kapitalisten, Bauern und Großgrundbesitzer, alle Klassen und Schichten in der kapitalistischen Gesellschaft seien zu gegenseitiger Solidarität in einer Schicksals- und Leistungsgemeinschaft verpflichtet, die in der „dauerhaft gewordenen Solidarität des Staatsvolkes"18 gipfelt. Das Solidaritätsprinzip dient der Verschleierung des Klassenwesens des imperialistischen Staates, der als höchste politische Verkörperung einer „solidarischen Gemeinschaft" aller Klassen und Schichten der kapitalistischen Gesellschaft dargestellt wird. Es begründet darüber hinaus die aktive Einschaltung des Staates zur Herstellung der Solidarität der Gesellschaftsglieder. Die staatsideologische Kon- 16 Für die neothomistische katholische Gesellschafts- und Staatslehre vgl. J. Messner, Das Naturrecht, Innsbruck 1960. Zur Auseinandersetzung mit diesen Lehren vgl. G. Klaus, Jesuiten, Gott, Materie, Berlin 1958; К. A. Mollnau/K.-H. Schöneburg, „Die sozialtheoretischen Grundlagen des Klerikalfaschismus", Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 1959/2, S. 217 ff.; К. A. Mollnau, Der Mythos vom Gemeinwohl zur Kritik der politischklerikalen Sozial- und Staatsideologie, Berlin 1962. 17 Staatslexikon. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft, Bd. 7, Freiburg 1962, Sp. 119. 18 G. Gundlach, „Stand und Klasse", in.- Stimmen der Zeit, Bd. 117, 1929, S. 292. 181;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 181 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 181) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 181 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 181)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Gerichtsgebäuden ist. Die Gerichte sind generell nicht in der Lage, die Planstellen der Justizwachtmeister zu besetzen, und auch die Besetzung des Einlaßdienstes mit qualifizierten Kräften ist vor allem in den Außenhandelsbetrieben, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, um mittels der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Arbeit mit diese Organe sauber zu halten.

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