Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 18

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 18 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 18); aussetzung auch für den kapitalistischen Staat und sein Recht ist, nicht jedoch spezifisch deren Inhalt und Wesen determiniert. Von diesen Bedingungen sind begleitende Bedingungen abzuheben. Sie bestimmen nicht das Wesen z. B. des bürgerlichen Staates, wohl aber dessen konkrete Erscheinungsform in einem Land. Begleitende Bedingungen sind insbesondere nationale und historische Besonderheiten eines Landes. Die Tatsache beispielsweise, daß der bürgerliche Staat in Deutschland nicht im Wege einer Volksrevolution, sondern mittels Bismarcks Blut-und-Eisen-Politik von oben, auf Grund eines Kompromisses zwischen Feudalherren und Bourgeoisie geschaffen wurde, änderte nichts am bürgerlich-imperialistischen Charakter des Deutschen Reiches nach 1871. Wohl aber wurde dadurch die konkrete Form dieses bürgerlich-imperialistischen Staates in vielfacher Weise geprägt. c) Sie sind „Form der Allgemeinheit"10 11. Die von der Staats- und Rechtstheorie zu untersuchenden Gesetze des Staates und Rechts betreffen allgemeine Zusammenhänge, d. h. das Wesentliche, Invariante einer potenziell unendlichen Klasse von Objekten. Die Gesetzesaussage z. B., daß der Staat Klassencharakter hat und Machtinstrument ökonomisch herrschender Klassen ist, gilt für eine unendliche Zahl von Staaten, für . alle vergangenen, alle gegenwärtig existierenden und alle zukünftig möglichen Staaten. Die Gesetzesaussage, daß der sozialistische Staat notwendig an die Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei gebunden ist, ist insofern allgemein, als sie auf alle sozialistischen Staaten in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zutrifft. Die Allgemeinheit objektiver Gesetze des Staates und Rechts ist nicht mit der Verallgemeinerung von Fakten zu verwechseln. Faktenverailgemeinerungen besagen, daß einer endlichen Klasse real existierender Objekte gemeinsame Eigenschaften zukommen. Das brauchen keine notwendigen, wesentlichen Eigenschaften zu sein. Sie beziehen sich zunächst nur auf einen oder mehrere real existierende Staaten, nicht aber auf alle möglichen, d. h. auf eine potentiell unendliche Zahl von Staaten. Faktenverallgemeinerungen können, sofern mit ihnen Wesentliches, Notwendiges zu ermitteln unternommen wird, eine Erkenntnisgrundlage für Gesetzesaussagen sein. Aus diesem Unterschied zwischen der Allgemeinheit von Gesetzen und der Verallgemeinerung von Fakten folgt unter anderem, daß wissenschaftlich begründete Prognosen auf staatlichem und rechtlichem Gebiet letztlich nur auf der Grundlage von Gesetzesaussagen möglich werden. In Abhängigkeit von der Größe der Wirkungssphäre differenziert die marxistisch-leninistische Philosophie zwischen allgemeinsten, allgemeinen und spezifischen Gesetzen, wobei diese Einteilung auf Grund der Relativität von Allgemeinem und Einzelnem selbst relativ ist.11 Die von der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie zu untersuchenden objektiven Gesetze des Staates und Rechts haben unterschiedlich große Wirkungssphären. Zu ihnen gehören Bewegungs- und Strukturgesetze, die für alle Staats- und Rechtstypen, 10 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 20, Berlin 1962, S. 501. 11 Vgl. Philosophisches Wörterbuch, Bd. 1, a. a. O., S. 447 L 18;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 18 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 18) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 18 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 18)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist. Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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