Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 16

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 16 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 16); Auch gesellschaftliche Gesetze, eingeschlossen die Staat und Recht bestimmenden, sind objektiv, wenngleich sie im Unterschied zu Naturgesetzen nur über „lauter mit Bewußtsein begabte, mit Überlegung oder Leidenschaft handelnde, auf bestimmte Zwecke hinarbeitende Menschen"5 zustande kommen und durchgesetzt werden. Objektive Gesetze des Staates und Rechts bilden sich in der Tätigkeit von Menschen heraus, verwirklichen sich in ihr und determinieren zugleich menschliches Handeln. In der philosophischen Diskussion wurde in diesem Zusammenhang festgestellt, die Objektivität gesellschaftlicher Gesetze bestehe in ihrer Subjektunabhängigkeit, andererseits seien diese Gesetze aber nicht generell subjektunabhängig, da sie nur vermittels der Tätigkeit konkret historischer Menschen zustande kommen.6 Da gesellschaftliche Gesetze nur in der aktiven Wechselwirkung von Subjekt und Objekt zustande kommen, sollten gesellschaftliche Gesetze als eine Einheit von Objektivem und Subjektivem gefaßt werden, in der das Objektive bestimmend ist, da in ihm direkt oder vermittelt die materiellen gesellschaftlichen Verhältnisse bestimmenden Ausdruck finden.7 Diese Objektivität der Gesetze des Staates und Rechts gilt auch für die sozialistische Gesellschaft. Die Entstehung und Entwicklung des sozialistischen Staates und Rechts unterliegen einerseits objektiven Gesetzen, die von den Menschen nicht willkürlich hervorgerufen und abgeschafft werden können,- zugleich aber vollziehen sie sich bewußt und planmäßig. Im Unterschied zu den Ausbeuterstaaten und ihrem Recht vollzieht sich die staatliche und rechtliche Entwicklung nicht mehr spontan. Die bewußte Ausnutzung der objektiven Gesetze des sozialistischen Staates und Rechts stellt eine neue historische Form der Wirkung objektiver Gesetze des Staates und Rechts dar. Wie sehr jedoch der subjektive Faktor wozu die sozialistische staatliche Leitung selbst gehört im Sozialismus selbst an Bedeutung zunimmt, so bleibt er doch stets abhängig vom gesellschaftlichen Sein, von den objektiven Bedingungen und der ökonomischen Basis. Wird das nicht gesehen, so kann es in der sozialistischen Staats- und Rechtspraxis zu Subjektivismus und idealistischer Verkennung der objektiven Bedingtheit staatlicher und rechtlicher Entscheidungen kommen. Von den objektiven Gesetzen des Staates und Rechts sind zu unterscheiden: juristische Gesetze als Normativakte, mit denen der Staat Recht setzt; wissenschaftliche Gesetze als gedankliche Widerspiegelung objektiv wirkender Gesetze im Bewußtsein der Menschen. b) Sie sind notwendig. Ein objektives Gesetz des Staates und Rechts ist ein innerer und notwendiger Zusammenhang8 auf dem Gebiet des Staates und Rechts. Dieser notwendige Zusammenhang kann unterschiedlicher Art sein. So kennen wir Bewegungs- oder Entwicklungsgesetze und Strukturgesetze. Bei den Be-wegungs- oder Entwicklungsgesetzen handelt es sich um notwendige Zusammenhänge auf staatlichem und rechtlichem Gebiet, die in der Realität ablaufende Prozesse in Abhängigkeit von der Zeit betreffen. Hierzu gehören z. B. das objektiv gesetzmäßige Entstehen des Staates und Rechts mit dem Zerfall der Urgesellschaft; die notwendige geschichtliche Existenz von vier Staatsund Rechtstypen, die einander revolutionär ablösen; die gesetzmäßigen Entwicklungs- 5 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 21, Berlin 1962, S. 296. 6 Vgl. E. Hahn, Objektive Gesetzmäßigkeit und bewußtes Handeln im Sozialismus, Berlin 1975, S. 38 f. 7 Vgl. „Rechtswissenschaft und objektive Gesetze der Gesellschaft*, a. a. O., S. 152. 8 Vgl. K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 25, Berlin 1964, S. 235. 16;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 16 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 16) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 16 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 16)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung in der operativen Arbeit sowie der Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Straf erfahren mit zu gewährleisten. Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen :die Staatsgrenze. Yon den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre gegen insgesamt Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Agenten krimineller Menschenhändlerbande! Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin: in Verbind, in ohne Menschen- sonst. Veroin- insgesamt händlerband. aus dem düng unter. Jahre Arbeiter Intelligenz darunter Arzte.

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