Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 150

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 150 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 150); stand der Bestrafung gemacht, sondern die Gesinnung der Angeklagten. In diesem Zusammenhang wird auch das „richterliche Ermessen" erweitert. Zugleich zielen reaktionäre Veränderungen im Strafprozeßrecht darauf hin, die Rechte des Angeklagten beziehungsweise des Verurteilten, aber auch die Rechte der Verteidigung im Strafprozeß zu beschränken. Die Verschärfung der Klassengegensätze des kapitalistischen Systems findet auch in anderen Rechtszweigen, z. B. im Arbeitsrecht, Ausdruck. Um die Lasten der Wirtschaftskrisen und der riesigen Aufrüstung auf die Werktätigen abzuwälzen, sind die Monopole und der Staat bestrebt, die von der Arbeiterklasse erkämpften sozialen und politischen Rechte abzubauen. Diese Angriffe richten sich vor allem gegen die Rechte der Gewerkschaften, gegen die begrenzten Formen der Mitbestimmung, gegen das Streikrecht als eines der wichtigsten Mittel der Arbeiterklasse im Kampf gegen kapitalistische Ausbeutung und Unternehmerwillkür, gegen die Rechte auf dem Gebiete der Sozialversicherung und der Rentenversorgung. Angesichts der Erfolge des Sozialismus und der wachsenden Kampfbereitschaft der Arbeiterklasse in den kapitalistischen Ländern, wird es für die Monopolbourgeoisie jedoch schwieriger, ihre antisoziale, arbeiterfeindliche Politik durchzusetzen. Sie ist gezwungen, im Interesse der Stabilisierung ihres Systems, sozialreformistische Konzeption aufzugreifen. Ein wesentliches Kennzeichen der Herrschaft des Monopolkapitals ist das Bestreben, die für sie „unerträglich gewordene Gesetzlichkeit loszuwerden"19. Mit der bürgerlichen Gesetzlichkeit entstanden im Kampf der aufstrebenden Bourgeoisie gegen die feudale Willkür , wurden die Unverbrüchlichkeit der Gesetze, die Gesetzgebungshoheit des Parlaments sowie die Bindung der Verwaltung und der Gerichte an die Gesetze proklamiert. Die Anerkennung dieser Grundsätze war für die Entfaltung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse und die Festigung der politischen Macht der Bourgeoisie unerläßlich. Für die Realisierung der ökonomischen und politischen Interessen des Monopolkapitals wird ihre Aufrechterhaltung dagegen immer hinderlicher. Um Superprofite zu erzielen, muß sich die Monopolbourgeoisie über die Schranken bürgerlicher Gesetzlichkeit, die den juristischen Rahmen für die Verwertungsbedingungen des Kapitalismus der freien Konkurrenz abgab, hinwegsetzen. Die bürgerliche Gesetzlichkeit steht den vom Imperialismus angewandten Formen und Methoden der Aufrechterhaltung seiner Herrschaft und der Unterdrückung der Arbeiterklasse im Wege. Mit der Tendenz der Übertragung von Gesetzgebungs- und Rechtssetzungsbefugnissen auf die Exekutivorgane wird die Gesetzgebungshoheit des bürgerlichen Parlaments erheblich eingeschränkt. Die Monopole erhalten damit die Möglichkeit, außerhalb der Öffentlichkeit des Parlaments und hinter dem Rücken der demokratischen öffent-keit ihren Klassenwillen in Recht umzusetzen. In zunehmendem Maße wird auch in Ländern, in denen die Verfassung rechtssetzende Funktionen der Gerichte ablehnt , die Gerichtspraxis als Rechtsquelle anerkannt. Vor allem die höchsten Gerichte der imperialistischen Staaten schaffen Präzedenzfälle und stellen Prozeßnormen auf, die die Gerichte der unteren Instanzen bei der Rechtsprechung festlegen beziehungsweise die Möglichkeit 19 W. I. Lenin, Werke, Bd. 16, Berlin 1962, S. 315; vgl. auch J. Dötsch, „Krise der bürgerlichen Gesetzlichkeit - Wesen und aktuelle Erscheinungsformen", Neue Justiz, 1977/10, S. 644 ff. ISO;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 150 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 150) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 150 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 150)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung Ausgehend von den Bestrebungen des Gegners, Zusammenrottungen und andere rowdyhafte Handlungen als Ausdruck eines angeblichen, sich verstärkenden politischen Widerstandes in der hochzuspielen, erfolgte von der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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