Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 134

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 134 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 134); ?6.4. Wesen und Funktionen des buergerlichen Rechts Das buergerliche Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse, dessen Inhalt in den materiellen Lebensbedingungen der Bourgeoisie gegeben ist.40 Das in der buergerlichen Revolution mit dem buergerlichen Staat entstehende buergerliche Recht loest in Klasseninhalt und Form das feudale Recht ab. Die buergerliche Revolution setzt an die Stelle der feudalen Fesseln die ungehemmte, freie Entfaltung der kapitalistischen Produktions- und Austauschverhaeltnisse. Sofern diese Verhaeltnisse der juristischen Sanktion beduerfen, werden sie im buergerlichen Recht zum Ausdruck gebracht. Mit der kapitalistischen Produktionsweise wurde die kapitalistische Warenproduktion, die Produktion fuer den Austausch, zur allgemeinen Produktionsform. Die Freiheit des Warenmarktes, auf dem die Waren ungehindert ausgetauscht werden konnten, erforderte es, das Verhaeltnis der Individuen der buergerlichen Gesellschaft zueinander als das Verhaeltnis von Warenbesitzern zu bestimmen. Diese mussten sich als durch ihren freien Willen bestimmte, juristisch gleiche Personen gegenueber treten koennen. Das bedingte jedoch, von allen anderen Verhaeltnissen, durch die die Beziehungen der Individuen der buergerlichen Gesellschaft charakterisiert sind, insbesondere von den Beziehungen in der Produktion des materiellen Lebens und von ihrer wirklichen sozialen Ungleichheit, zu abstrahieren. Die tatsaechliche soziale Ungleichheit zwischen dem Kapitalisten, der ueber Privateigentum an den Produktionsmitteln verfuegt und die Arbeitskraft des Lohnarbeiters kauft, und dem Lohnarbeiter, der ueber kein Privateigentum an den Produktionsmitteln verfuegt und seine Arbeitskraft an den Kapitalisten verkaufen muss, bleibt voellig hinter ihrer juristischen Gleichheit als Warenbesitzer, die den Austausch der Ware Arbeitskraft gegen Geld vollziehen, verdeckt. Darin besteht der klassenmaessige Inhalt der formalen Gleichheit der Individuen im buergerlichen Recht. Von den realen gesellschaftlichen Widerspruechen abstrahierend, erscheinen die Individuen im buergerlichen Recht formal gleich, gleich in der allgemeinsten, abstraktesten Verkoerperung als Warenbesitzer, formal unabhaengig von ihrer realen gesellschaftlichen Stellung als Kaeufer oder Verkaeufer der Ware Arbeitskraft, als Kapitalist oder Lohnarbeiter, Eigentuemer oder Nichteigentuemer von Produktionsmitteln. r Die juristische Form, in der die Warenbesitzer als gleiche Personen ihrem Willen Ausdruck geben, ist der Vertrag. Mit der Herausbildung der kapitalistischen Warenproduktion wurde die Auffassung von dem durch einen Vertrag vermittelten Verhaeltnis der Menschen zueinander zu einer grundlegenden Denkkategorie der buergerlichen Gesellschafts-, Staats- und Rechtstheorie. Als ?gesellschaftlich gueltige, also objektive Gedankenformen fuer die Produktionsverhaeltnisse dieser historisch bestimmten gesellschaftlichen Produktionsweise, der Warenproduktion"41, praegten die besonders von den Vertretern der englischen und franzoesischen Aufklaerung begruendeten Vertragstheorien die buergerlichen Auffassungen 40 Vgl. K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 4, a. a. O., S. 477. 41 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 23, Berlin 1962, S. 90. 134;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 134 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 134) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 134 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 134)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Angehörigen der Grenztruppen Personen gefährdeten. In diesem Zusammenhang konnten weitere Erkenntnisse über eine in Westberlin existierende Gruppe von Provokateuren, die in der Vergangenheit mindestens terroristische Anschläge auf die Staatsgrenze der gibt, rechtzeitig solche politisch-operativen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, die eine P.ealisierung, ein Wirksamwerden auf jeden Pall verhindern. Die konsequente Erfüllung dieser Aufgabe gewinnt unter den neuen Bedingungen weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Staatsgrenze und das Grenzgebiet vor Angriffen aus der Tiefe frei zu halten. Die bestehenden Sicherungsvarianten sind vor allem unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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