Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 134

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 134 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 134); ?6.4. Wesen und Funktionen des buergerlichen Rechts Das buergerliche Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse, dessen Inhalt in den materiellen Lebensbedingungen der Bourgeoisie gegeben ist.40 Das in der buergerlichen Revolution mit dem buergerlichen Staat entstehende buergerliche Recht loest in Klasseninhalt und Form das feudale Recht ab. Die buergerliche Revolution setzt an die Stelle der feudalen Fesseln die ungehemmte, freie Entfaltung der kapitalistischen Produktions- und Austauschverhaeltnisse. Sofern diese Verhaeltnisse der juristischen Sanktion beduerfen, werden sie im buergerlichen Recht zum Ausdruck gebracht. Mit der kapitalistischen Produktionsweise wurde die kapitalistische Warenproduktion, die Produktion fuer den Austausch, zur allgemeinen Produktionsform. Die Freiheit des Warenmarktes, auf dem die Waren ungehindert ausgetauscht werden konnten, erforderte es, das Verhaeltnis der Individuen der buergerlichen Gesellschaft zueinander als das Verhaeltnis von Warenbesitzern zu bestimmen. Diese mussten sich als durch ihren freien Willen bestimmte, juristisch gleiche Personen gegenueber treten koennen. Das bedingte jedoch, von allen anderen Verhaeltnissen, durch die die Beziehungen der Individuen der buergerlichen Gesellschaft charakterisiert sind, insbesondere von den Beziehungen in der Produktion des materiellen Lebens und von ihrer wirklichen sozialen Ungleichheit, zu abstrahieren. Die tatsaechliche soziale Ungleichheit zwischen dem Kapitalisten, der ueber Privateigentum an den Produktionsmitteln verfuegt und die Arbeitskraft des Lohnarbeiters kauft, und dem Lohnarbeiter, der ueber kein Privateigentum an den Produktionsmitteln verfuegt und seine Arbeitskraft an den Kapitalisten verkaufen muss, bleibt voellig hinter ihrer juristischen Gleichheit als Warenbesitzer, die den Austausch der Ware Arbeitskraft gegen Geld vollziehen, verdeckt. Darin besteht der klassenmaessige Inhalt der formalen Gleichheit der Individuen im buergerlichen Recht. Von den realen gesellschaftlichen Widerspruechen abstrahierend, erscheinen die Individuen im buergerlichen Recht formal gleich, gleich in der allgemeinsten, abstraktesten Verkoerperung als Warenbesitzer, formal unabhaengig von ihrer realen gesellschaftlichen Stellung als Kaeufer oder Verkaeufer der Ware Arbeitskraft, als Kapitalist oder Lohnarbeiter, Eigentuemer oder Nichteigentuemer von Produktionsmitteln. r Die juristische Form, in der die Warenbesitzer als gleiche Personen ihrem Willen Ausdruck geben, ist der Vertrag. Mit der Herausbildung der kapitalistischen Warenproduktion wurde die Auffassung von dem durch einen Vertrag vermittelten Verhaeltnis der Menschen zueinander zu einer grundlegenden Denkkategorie der buergerlichen Gesellschafts-, Staats- und Rechtstheorie. Als ?gesellschaftlich gueltige, also objektive Gedankenformen fuer die Produktionsverhaeltnisse dieser historisch bestimmten gesellschaftlichen Produktionsweise, der Warenproduktion"41, praegten die besonders von den Vertretern der englischen und franzoesischen Aufklaerung begruendeten Vertragstheorien die buergerlichen Auffassungen 40 Vgl. K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 4, a. a. O., S. 477. 41 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 23, Berlin 1962, S. 90. 134;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 134 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 134) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 134 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 134)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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