Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 74

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 74 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 74); komitees wegen Beschuldigung des Verbrechens im Amt1) zu inhaftieren (gleichzeitig sind sämtliche Unterlagen zu durchsuchen und einzuziehen). Vorsitzender des Rates der Volkskommissare W. Uljanow (Lenin) Lenin-Sammelband, Bd. XXXVII, S.75 0 W. I. Lenin schrieb die vorstehende Aktennotiz, nachdem er sich mit dem Protokoll Nr. 34 über die Sondersitzung des Zentralkomitees der Schwarzmeerflotte vom 23. März 1918 bekannt gemacht hatte, auf welcher unter aktiver Teilnahme des Außerordentlichen Kommissars an der Rumänischen Front, des linken Sozialrevolutionärs W. B. Spiro, eine Resolution angenommen wurde, welche die Zentralflotte „als das höchste, vom Rat der Volkskommissare unabhängige Organ der Leitung für die gesamte Schwarzmeerflotte“ deklarierte (Zentrales Parteiarchiv des Instituts Marxismus-Leninismus beim ZK der KPdSU). In seiner Rede während dieser Sitzung hatte Spiro eine Reihe von geheimzuhaltenden Angaben preisgegeben. Diese Frage wurde auf der Sitzung des Rates der Volkskommissare am 6. April 1918 behandelt. Der Rat der Volkskommissare bestätigte die Anordnung W. I. Lenins über die Inhaftierung von Spiro und nahm einen Beschluß an, in dem es hieß: „Der Außerordentliche Kommissar an der Rumänischen Front, Spiro, ist wegen Verbrechens im Amt in Form von direkter Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen der Sowjetmacht und die Beschlüsse des Rates der Volkskommissare zu inhaftieren.“ Am gleichen Tage wurde Spiro durch die Organe der Gesamtrussischen Außerordentlichen Kommission in Moskau inhaftiert. Die Untersuchung wurde durch die Gesamtrussische Tscheka und das Revolutionstribunal beim Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitee durchgeführt. Die Untersuchung ergab, daß Spiro sich geweigert hatte, den Friedensvertrag mit Deutschland anzuerkennen, danach strebte, die Schwarzmeerflotte der Sowjetmacht gegenüberzustellen und versuchte, der menschewistischen Regierung von Grusinien Hilfe zu erweisen. Seine Handlungsweise wurde durch die Untersuchungsorgane als „Unterlassung der Machtausübung, Vorschubleistung und Machtüberschreitung, d. h. als Staatsverrat“ qualifiziert. Am 16. April 1918 wurde Spiro auf Bürgschaft des ZK der Partei der linken Sozialrevolutionäre wegen Krankheit unter gleichzeitigem Verbot öffentlichen Auftretens aus der Haft entlassen. Nr. 41 Beschluß des Rates der Volkskommissare zur Übergabe der Vorräte an Opium 8. April 1918 Der Rat der Volkskommissare hat auf der Sitzung vom 8. April dieses Jahres beschlossen: 74;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 74 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 74) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 74 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 74)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X