Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 64

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 64 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 64); 8. Der Beschluß des Revolutionstribunals für die Presse ist unwiderruflich und unterliegt keiner Beschwerde. Das Kommissariat für Fragen der Presse beim Sowjet der Arbeiter- und Bauerndeputierten vollstreckt die Beschlüsse und Urteile des Revolutionstribunals für die Presse. 9. Das Revolutionstribunal für die Presse legt folgende Strafen fest: 1. Geldstrafe; 2. Aussprechen eines öffentlichen Tadels (den das betreffende Presseerzeugnis in der vom Tribunal festgelegten Art der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen hat); 3. Anbringen an öffentlicher Stelle oder gesonderte Herausgabe des Dementis der unwahren Behauptungen; 4. Zeitweilige oder ständige Einstellung der Ausgabe oder deren Einziehung; 5. Überführung der Druckereien oder des Vermögens des Presse Verlages in Volkseigentum, sofern es einer gerichtlich belangten Person als Eigentum gehört; 6. Freiheitsentzug; 7. Aufenthaltsverbot für die Hauptstadt, einzelne Gebietsbereiche oder für den Raum der Russischen Republik; 8. Aberkennung aller oder bestimmter politischer Rechte des Beschuldigten. 10. Das Revolutionstribunal für die Presse wird auf Staatskosten unterhalten. Bestätigt auf der Sitzung des Rates der Volkskommissare. 28. Januar 1918 Sammelband „Dekrete der Sowjetmacht“, Bd. I, S. 432 434 J) Die Frage des Revolutionstribunals für die Presse wurde auf der Sitzung des Rates der Volkskommissare noch am 24. Januar (6. Februar) beraten. Zu der Zeit nahm der Rat der Volkskommissare im einzelnen den Beschluß an, daß das „Revolutionstribunal für die Presse“ nur Presseorgane bestraft und keinerlei direkte Strafen gegenüber Personen festlegt. Damit wird aber keineswegs das Recht der Kommission zum Kampf gegen die Konterrevolution und anderer Machtorgane abgelehnt, Personen zu inhaftieren, deren Auftreten in der Presse vom Vorhandensein eines aktiven Kampfes zeugt. Der veröffentlichte Beschluß wurde auf der Sitzung des Rates der Volkskommissare am 28. Januar (10. Februar) 1918 angenommen. 64;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 64 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 64) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 64 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 64)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit weiteren Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft digrie. Die Leiter der operativen Diensteinheiten, mittleren leitendehM. führenden Mitarbeiter haben, zu sichern, daß die ständigehtwi?klung und Vervollkommnung, Planung und Organisation der Arbeit die unmittel- bare tägliche Arbeit mit ihnen sowie die ständige Einschätzung und Bewertung Vvsjr ihrer politisch-operativen Wirksamkeit auf der Grundläge nachfolgender Quaiitätskriterien erfolgt.

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