Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 599

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 599 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 599); nicht abbrechen will“ und daß „das karelische Volk sich auf dem Gebiet von Sowjetrußland frei fühlt und nicht unter das kapitalistische Joch von Finnland oder eines anderen Staates geht“. Durch Dekret des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees vom 8. Juni 1920 wurde die Karelische Arbeitskommune geschaffen, welche als autonomes Gebiet in den Bestand von Sowjetrußland einging. Ende Oktober Anfang November des Jahres 1921 verlegte die „Regierung von Uchta“ (Pseudoregierung), welche zu diesem Zeitpunkt in das bürgerliche Finnland emigriert war, mehrere große Banditenabteilungen auf das Territorium von Sowjetkarelien. Ihnen schlossen sich einige bewaffnete Abteilungen irregeleiteter oder gewaltsam mobilisierter Bauern einer Reihe von Grenzkreisen an. Am 14. November 1921 wurde auf der Versammlung der Anführer der Banditenformationen ein sogenanntes „zeitweiliges Komitee“ gebildet, welches sich um Unterstützung an die finnische, estnische und polnische bürgerliche Regierung wandte. Die Banditen setzten Brücken in Brand, zerstörten Wege und Telegraphenleitungen, plünderten Lebensmittellager und brachten Kommunisten und Mitarbeiter von Sowjets um. Zur Vernichtung der Aufrührer wurde eiligst eine Mobilisierung von Mitgliedern der KPR(B) durchgeführt. In den Raum der Kampfhandlungen wurden Truppenteile des Petrograder Militärbezirkes, eine bewaffnete Abteilung von Kämpfern der karelischen Tscheka, ein Panzerzug und eine Automobilabteilung entsandt. Es gelang jedoch den beweglichen und gut organisierten Abteilungen der Aufrührer zum Ende des Jahres 1921, fast die Hälfte von Karelien zu besetzen. Anfang des Jahres 1922 organisierte die sowjetische militärische Führung eine Offensive gegen die Banden und zum Monat März waren deren Hauptkräfte zerschlagen und flüchteten nach Finnland. Nr. 497 Beschluß des Rates der Volkskommissare über die Bestrafung von Denunziationen 24. November 1921 Der Rat der Volkskommissare hat beschlossen: 1. Die vorsätzliche Denunziation bei einem Organ der Gerichts- oder Untersuchungsbehörde wegen Begehung einer verbrecherischen Tat durch eine bestimmte Person wird gerichtlich mit Freiheitsentzug von mindestens einem Jahr bestraft. 2. Die Tätigung einer unwahren Aussage durch einen Zeugen, Gutachter oder Dolmetscher bei der Durchführung einer Ermittlung, Untersuchung oder einer Gerichtsverhandlung zu einem Verfahren wird gerichtlich mit Freiheitsentzug von mindestens einem Jahr bestraft. Das Strafmaß wird auf mindestens zwei Jahre verschärft, wenn festgestellt wird, daß a) eine vorsätzlich falsche Beschuldigung wegen eines schweren Verbrechens, b) selbstsüchtige Motive der Denunzia- 599;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 599 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 599) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 599 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 599)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher feindlich-negativer Tätigkeit, die unter Ausnutzung und Mißbrauch des grenzüberschreitenden Verkehrs organisiert und durchgeführt wird, der Unterstützung vielfältiger politisch-operativer. Auf gaben der operativen Linien und Diensteinheiten darauf, bereits im Stadium der operativen Bearbeitung mit den-Mitteln und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit daran mitzuwirken, die gegnerischen Pläne und Absichten zur Inspirierung und Organisierung feindlich-negativer Handlungen. Das spontan-anarchische Wirken des Imperialistischen Herrschaftssystems und seine Rolle für. das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Das Wirken der innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft im besonderen ausdrückt. Da negative sich im Handeln zum Nachteil für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung auswirken können, sind sie bei operativ bedeutsamen Personen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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