Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 574

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 574 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 574); 2) Die Mitglieder des Politbüros des ZK der KPR(B) sprachen sich am 10. Oktober für den Vorschlag W. I. Lenins aus, welcher im obenstehenden Dokument enthalten ist. Am 14. Oktober bestätigte das Politbüro noch einmal seinen Beschluß vom 10. Oktober. Dennoch wurde die Verwirklichung dieses Beschlusses durch die Gesamtrussische Tscheka verzögert, und aus diesem Grunde hielt am 16. Dezember L. A. Fotijewa im Aufträge von W. I. Lenin bei J. S. Unschlicht Rückfrage wegen der Sachlage zum Verfahren gegen Naswanow. J. S. Unschlicht antwortete, daß er am 14. Dezember Anweisung zur bedingten Freilassung von Naswanow gegeben habe, führte jedoch nicht die Ursachen für die Verzögerung bei der Erfüllung des Beschlusses des Politbüros vom 10. Oktober an (siehe Dokument Nr. 507). 3) L. B. Krassin war Volkskommissar für Außenhandel. 4) G. M. Krshishanowski war Vorsitzender der Staatlichen Plankommission. 5) J. S. Agranow war Sonderbevollmächtigter der Gesamtrussischen Tscheka. Nr. 470 Aktennotiz an J. S. Unschlicht auf einem Schreiben von G. M. Krshishanowski 11. Oktober 1921 11.X. Genosse Unschlicht! W. I. Lenin In Ergänzung meiner mündlichen Absprachen bestätige ich hierdurch, daß auf Ersuchen der Funksektion das Präsidium des VIII. Gesamtrussischen Elektrotechnischen Kongresses sich mit dem Gesuch an Sie wendet, die Ingenieure R. I. Detter und A. A. Saweljew, welche im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Rushitschka1) inhaftiert wurden, freizulassen. Gleichzeitig wird ein Gesuch um die Freilassung des Ingenieurs N. I. Wassiljew, welcher auf Anordnung der Moskauer Tscheka vor neun Monaten inhaftiert wurde, eingereicht.2) Ich bitte Sie anzuordnen, daß mir baldigst eine Stellungnahme gegeben wird. Mit kommunistischem Gruß Lenin G. Krshishanowski Zentrales Parteiarchiv des Instituts für Marxismus-Leninismus, Fond 2, Abt. 1, Ablage 23 929, nach einem handschriftlichen Dokument 574;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 574 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 574) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 574 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 574)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den individuellen Bedingungen des Einzclverfahrens folgende qenerelle Argumentationen zweckmäßig angewendet werden: Die wahrheitsgemäße Aussage Beschuldigter besitzt grundsätzliche Bedeutung als Beitrag zur Feststellung der Wahrheit im Ermittlungsverfahren in Realisierung der Beweisführungspflicht des Untersuchungsorgans als entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der Aufgaben des Strafverfahrens sowie der politisch-operativen Aufgabenstellungen der Linie. Die Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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