Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 528

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 528 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 528); Nr. 427 Auftrag für den Sekretär und Brief an M. I. Kalinin, A. S. Jenukidse, D. I. Kurski und F. E. Dzierzynski 17. Juni 1921 Ich bitte, sofort 5 Kopien anzufertigen: 1. für den Vorsitzenden des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees oder seinen Stellvertreter 2. für den Sekretär des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees 3. für Kurski 4. für Dzierzynski und jedem einen Brief von mir auf Kopfbogen zu schicken. Ich würde sehr darum bitten, so schnell wie möglich beide Teile des beiliegenden Gesuchs (Linderung des Loses des Verhafteten und die Beschlagnahme Taganzew persönlich gehörender Dinge in der Wohnung) zu prüfen und mir wenigstens ganz kurz Ihre Meinung dazu mitzuteilen.1) Der Vorsitzende des ftates der Volkskommissare Lenin W. I. Lenin, Briefe, Dietz Verlag Berlin 1970, Bd. VII, S.282 J) Es handelt sich um einen Brief vom 16. Juni 1921, in welchem das Akademiemitglied N.S. Taganzew W. I. Lenin gebeten hätte, das Los seines Sohnes, Professor W. N. Taganzew, der von der Petrograder Tscheka verhaftet worden war, zu erleichtern. Außerdem wurde in dem Brief mitgeteilt, daß auch persönliches Eigentum von N. S. Taganzew beschlagnahmt worden war. In einer Stellungnahme zum Verfahren gegen W. N. Taganzew, welche D.I. Kurski am 5. Juli 1921 an Lenin schickte, wurde darauf verwiesen, daß W. N. Taganzew wegen seiner aktiven Tätigkeit in der konterrevolutionären Organisation „Bund der Wiedergeburt Rußlands“ mit aller Strenge bestraft werden müsse. Auf Anweisung des Präsidiums des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees vom 18. Juni wurden die N.S.Taganzew gehörenden Gegenstände zurückerstattet. 528;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 528 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 528) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 528 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 528)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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