Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 523

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 523 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 523); Nr. 422 Vermerke auf einem Telegramm der Tscheka des Petrograder Gouvernements 4. Juni 1921 Ins Archiv. 4.6.1921 Inhaftiert sind 180 Personen Moskau, Gesamtrussische Tscheka, Unschlicht Da Angaben Vorlagen, daß ein Teil der Mitglieder der Kadettenpartei an einer soeben aufgedeckten Verschwörung1) beteiligt ist, wurde aus operativen Erwägungen entschieden, eine Massendurchsuchung und Masseninhaftierungen2) sowohl von Mitgliedern als auch ehemaligen Mitgliedern der Kadettenpartei durchzuführen. Anhand der vorhandenen Registrierungsangaben wurden die Haussuchungen nur zur Beschlagnahmung des Schriftverkehrs durchgeführt. Sofort wurde die Untersuchung eröffnet, bei Fehlen von belastendem Material wurden die Personen freigelassen. Die festgenommenen Personen befanden sich von 12 Stunden bis 1V2 Tagen in Haft. Alle durch Sie festgelegten Personen sind freizulassen. Vorsitzender der Tscheka des Gouvernements Semjonow 3.6.21 Zentrales Parteiarchiv des Instituts für Marxismus-Leninismus, Fond 2, Abt. 1, Ablage 26228, nach einem handschriftlichen Schriftstück 1) Im Sommer des Jahres 1921 wurde in Sowjetmßland die Tätigkeit des konterrevolutionären Untergrundes, welcher die Unterstützung ausländischer Kreise genoß und die Schwierigkeiten im Lande, die durch den Hunger entstanden waren, ausnutzte, aktiviert. Im Verlaufe der Monate Juni und Juli des Jahres 1921 deckten die Organe der Gesamtrussischen Außerordentlichen Kommission in Petrograd, in den nördlichen und nordöstlichen Gebieten der RSFSR einige konterrevolutionäre Organisationen auf, die sich darauf vorbereitet hatten, mit Beginn der Eintreibung der Naturalsteuer einen bewaffneten Aufstand auszulösen. 2) Siehe Dokumente Nr. 418, 419, 420, 424. 523;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 523 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 523) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 523 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 523)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

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