Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 513

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 513 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 513); und Verteidigung beauftragte die Gesamtrussische Tscheka, einen speziellen Mitarbeiter für die Untersuchung dieser Angelegenheit einzusetzen (es wurde P. S. Muijawko eingesetzt). Am 24. Mai beriet der Rat der Volkskommissare unter dem Vorsitz von W.I. Lenin den Bericht des Vertreters der Gesamtrussischen Tscheka und beschloß: „Insgesamt wird der Bericht von Muijawko befürwortet, und es wird eine Kommission eingesetzt Die Kommission wird beauftragt: 1. Noch morgen, am 25. V.21 ist die Frage der Abberufung des Vorsitzenden des Moskauer Komitees für Brennstoffe, Lawrow, und seine Ersetzung durch einen anderen Genossen auf eine solche Weise, daß im Prozeß der Arbeit des Moskauer Komitees für Brennstoffe keine Beeinträchtigung auftreten kann, endgültig zu entscheiden; 2. Die Materialien der Angelegenheit gegen Genossen Lawrow wegen ungesetzlicher Verfügung über Lebensmittel sowie die Frage seiner Übergabe an ein Gericht sind zu prüfen; 3. Zu den übrigen Punkten des Berichtes von Genossen Muijawko ist die Frage dem Wesen nach zu prüfen. Es ist ebenfalls am Freitag, dem 28. V.21 im Rat für Arbeit und Verteidigung Bericht zu erstatten. Die Einberufung der Kommission und der Bericht über die Erfüllung dieses Beschlusses wird dem Genossen Krassikow für Freitag, den 28. V.21 vor dem Rat für Arbeit und Verteidigung übertragen.“ (Zentrales Parteiarchiv des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der KPdSU) Die Kommission des Rates der Volkskommissare legte fest, daß es keinerlei Begründungen für eine Übergabe an das Gericht sowie die Entbindung von der Dienststellung für Lawrow gibt. Die Fakten über eine zweckentfremdete Verteilung von Lebensmitteln durch die örtlichen Organe des Moskauer Komitees für Brennstoffe wurden bestätigt. Ausgehend hiervon machte die Kommission den Vorschlag, eine sorgfältige Revision anzusetzen, „wozu das gesamte Material der Gesamtrussischen Tscheka zur Durchführung einer Untersuchung zu übergeben ist.“ (Zentrales Parteiarchiv des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der KPdSU) Nr. 413 Brief an A. O. Alski 29. Mai 1921 Gen. Alski!1) Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit auf diesen Bericht, den ich von einem nach Absprache mit Gen. Dzierzynski speziell von mir beauftragten Genossen aus der Gesamtrussischen Tscheka erhalten habe. Die Untersuchung, die zu diesem Bericht führte, habe ich angeordnet, nachdem ich von absolut zuverlässigen Kommunisten die Mitteilung erhielt, daß im Staatlichen Depot etwas nicht stimmt.2) Die Mitteilung des Gen. Boki bestätigt das vollauf. Ich ersuche Sie, dieser Sache ernsteste Aufmerksamkeit zu schenken. In erster Linie Sie, ferner alle Kollegiumsmitglieder des Volkskommissariats für Finanzen, und speziell Gen. Bascha, müssen sich 33 Dokumente, Tscheka 513;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 513 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 513) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 513 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 513)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführung der Aussagebereitschaft ist nich zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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