Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 506

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 506 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 506); Vorsitzenden der Petrograder Gouvernementstscheka zu verwirklichen. b) Über die Sowjets sind eine Verstärkung der Truppen des Grenzschutzes sowie die Verbesserung ihrer Versorgung in erster Linie an der estnischen Grenze vorzunehmen. c) Die Grenztruppen sind durch Kommunisten zu verstärken. d) Die Gesamtrussische Tscheka wird beauftragt, eine Kommission zur Erarbeitung von Kontrollmaßnahmen über die aus dem Ausland eingeführte Literatur zu organisieren. Die Kommission hat aus den Genossen Unschlicht, Radek, Gorbunow3) zu bestehen. Der Vollzugsbericht des Genossen Unschlicht ist in 2 Wochen im Politbüro zu geben. Zentrales Parteiarchiv des Instituts für Marxismus-Leninismus, Fond 17, Abt. 3, Ablage 164, Bl. 2, nach einer Kopie *) Siehe Dokumente Nr. 366, 378. 2) N. P. Komarow war der Sekretär des Exekutivkomitees des Gouvernements Petrograd. 3) N. P. Gorbunow war Leiter der Geschäftsstelle des Rates der Volkskommissare. Nr. 406 Aus dem Protokoll Nr. 2 der Plenartagung des ZK der KPR(B) 16. Mai 1921 Es wurde zur Kenntnis genommen: 6. Bitte des Genossen Rakonski zur Leistung von realer Unterstützung für die Ukraine beim realen Kampf gegen die Hamsterei1) und zur Frage des Einreiseverbotes für die Ukraine. Es wurde beschlossen: 6. a) Die Genossen Dzierzynski und Skljanski werden verpflichtet, morgen entsprechende Beschlüsse im Rat der Volkskommissare mit gleichzeitiger kurzer Berichterstattung vorzulegen. b) Über den Rat der Volkskommissare sind die übrigen Vorschläge des Genossen Petrowski2) durchzusetzen. Zentrales Parteiarchiv des Instituts für Marxismus-Leninismus, Fond 17, Abt. 2, Ablage 63, Bl. 1, nach dem Original 506;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 506 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 506) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 506 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 506)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist. Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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