Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 42

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 42 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 42); wirklichimg der sozialistischen Umgestaltungen zu lähmen. Das geht sogar bis zur Sabotage im Ernährungswesen, wodurch Millionen Menschen vom Hunger bedroht sind. Zum Kampf gegen Konterrevolutionäre und Saboteure sind außerordentliche Maßnahmen notwendig. Ausgehend von dieser Notwendigkeit, beschließt der Rat der Volkskommissare: 1. Personen, die den reichen Klassen angehören (d. h., die ein monatliches Einkommen von 500 Rubel und mehr haben, Besitzer von städtischen Immobilien, von Aktien und Bargeld in Höhe von über 1000 Rubel), ebenso Angestellte der Banken, der Aktiengesellschaften, der staatlichen und öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, innerhalb von drei Tagen2) den Hauskomitees eigenhändig Unterzeichnete und mit ihrer Adresse versehene Erklärungen über ihr Einkommen, ihre Dienststelle und ihre Beschäftigung in dreifacher Ausfertigung einzureichen. 2. Die Hauskomitees beglaubigen diese Erklärungen durch ihre Unterschrift, behalten ein Exemplar bei sich und übergeben die zwei übrigen Exemplare der Stadtverwaltung und dem Volkskommissariat für Inneres (Adresse3) ) 3. Personen, die sich der Verletzung dieses Gesetzes schuldig machen (die keine Erklärung abgeben oder falsche Angaben machen usw.), ferner Mitglieder der Hauskomitees, die die Bestimmungen über die Aufbewahrung dieser Erklärungen, über ihre Einsammlung und Weiterleitung an die obenerwähnten Institutionen nicht einhal-ten, werden je nach dem Grad ihrer Schuld mit einer Geldstrafe bis zu 5000 Rubel für jedes Vergehen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Verschickung an die Front bestraft. 4. Dieselbe Strafe trifft Personen, die sich der Sabotage ihrer Arbeit schuldig machen oder sich der Arbeit in den Banken, den staatlichen und öffentlichen Institutionen, den Aktiengesellschaften, den Eisenbahnen usw. entziehen. 5. Als erster Schritt zur Einführung der allgemeinen Arbeitspflicht wird angeordnet, daß die in § 1 genannten Personen verpflichtet sind, erstens ständig eine Kopie der obengenannten Erklärung mit einer Bescheinigung des Hauskomitees sowie ihres Vorgesetzten oder der gewählten Körperschaften (Betriebskomitees, Versorgungskomitees, Eisenbahnerkomitees, Angestelltenverbände usw.) bei sich zu tragen. In der Bescheinigung muß angegeben sein, welchen gesellschaftlichen Dienst oder welche gesellschaftliche Arbeit die betreffende Person leistet, ob sie als arbeitsunfähiges Mitglied bei ihrer Familie lebt usw. 6. Zweitens sind diese Personen verpflichtet, sich innerhalb einer 42;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 42 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 42) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 42 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 42)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer den operativen Anforderungen entsprechenden Verbindung getroffenen Vereinbarungen jederzeit überblicken und die dafür erforderlichen Mittel und Methoden sicher anwenden können. Besondere Aufmerksamkeit ist der ständigen Qualifizierung der Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens und die erforderliche Einleitung politisch-operativer Maßnahmen im Zusammenwirken mit den jeweils verantwortlichen operativen. Linien oder territorialen Diensteinheiten.

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