Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 401

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 401 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 401); Konsumgenossenschaften ein Plus, sie bietet die Möglichkeit, sofort mit der Produktion zu beginnen. Gegen die Einmischung in die politische Tätigkeit stehen uns alle Mittel zur Verfügung, und die Unterordnung hinsichtlich der Produktion und Wirtschaft hängt vollständig vom Volkskommissariat für Landwirtschaft, vom Obersten Volkswirtschaftsrat ab. Über alle diese Mittel verfügen Sie in hinreichendem Maße, um die Genossenschaften kontrollieren zu können. Nun kommen wir zur dritten Frage, zur Frage der Verstaatlichung, für die Miljutin in ganz seltsamer Weise eingetreten ist. Es wurde eine Kommission gebildet, und Gen. Krestinski blieb in dieser Kommission in der Minderheit, während Gen. Miljutin den Sieg davontrug. Jetzt aber erklärt er: „Was die Verstaatlichung betrifft, so bin ich bereit, den Streit aufzugeben.“ Wozu dann der Streit in der Kommission? Sind Sie derselben Auffassung wie Gen. Tschutschin, dann sind Sie im Unrecht, wenn Sie auf die Verstaatlichung verzichten. Hier ist gesagt worden: Wenn wir die Kapitalisten nationalisiert haben, warum darf man dann nicht auch die Kulaken nationalisieren? Aber dieses Argument hat hier nicht umsonst Heiterkeit ausgelöst. In der Tat, man mag die wohlhabenden Bauern, die nicht ohne Ausbeutung fremder Arbeit auskommen, zählen, wie man will, es werden nicht weniger als eine halbe Million sein, vielleicht sogar fast eine Million. Wie können wir sie da nationalisieren? Das ist pure Phantasie. Dazu reichen unsere Kräfte jetzt nicht aus. Gen. Tschutschin hat völlig recht, wenn er sagt, daß in den Genossenschaften eine ganze Reihe von Konterrevolutionären sitzt, aber das gehört in ein anderes Kapitel. Man hat hier ganz mit Recht von der Tscheka gesprochen. Wenn Sie infolge Ihrer Kurzsichtigkeit nicht imstande sind, einzelne Genossenschaftsführer zu entlarven, dann setzen Sie einen Kommunisten dorthin, damit er diese Konterrevolution ausfindig macht. Und wenn das ein guter Kommunist ist und jeder gute Kommunist ist gleichzeitig auch ein guter Tschekist , dann muß er, wenn er einmal in der Konsumgenossenschaft steckt, mindestens zwei konterrevolutionäre Genossenschafter aufstöbern. Und deshalb hat Gen. Tschutschin nicht recht, wenn er für die sofortige Verstaatlichung eintritt. Das wäre gut, ist aber unmöglich, weil wir es hier mit einer Klasse zu tun haben, an die wir schwerer herankommen und die sich auf keinen Fall nationalisieren läßt. Wir haben nicht einmal die Industriebetriebe alle nationalisiert. Bis eine Anordnung der Haupt- und Zentralverwaltungen nach unten gelangt, ist sie vollständig wirkungslos: sie versinkt völlig in einem Meer von Papier oder bleibt wegen der schlechten Wege, wegen der ungenügen- 26 Dokumente, Tscheka 401;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 401 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 401) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 401 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 401)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit. Das betrifft auch die Konspirierung des operativen Bear-be ungsze raumes. In dieser Hinsicht kommt es vor allem darauf an, die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Militärrates der Polen eine demonstrative Solidarisierung mit den konterrevolutionären Kräften durch das Zeigen der polnischen Fahne vorgenommen.

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