Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 389

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 389 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 389); Zentrales Parteiarchiv des Institutes für Marxismus-Leninismus, Fond 2, Abt. 1, Ablage 13071, nach einem handschriftlichen Dokument *) I. K. Ksenofontow war Stellvertreter des Vorsitzenden der Gesamtrussischen Tscheka. 2) Der Sachverhalt hängt mit einem Beschluß des Kreisexekutivkomitees von Podolsk vom 5. Dezember 1919 zur Übergabe der leer gewordenen Räume der früheren Schule für Spitzenklöppelei an die Komsomol- und Parteigruppen zur Durchführung von Kultur- und Bildungsarbeit zusammen. Die Leiterin der Schule, Schatowa, weigerte sich, den Beschluß des Exekutivkomitees auszuführen. Daraufhin wurde eine Abnahmekommission, bestehend aus 6 Personen, geschaffen, welcher auch Terechin angehörte. Die Schatowa wandte sich mit einer Beschwerde an das Volkskommissariat für Bildungswesen wegen der „ungesetzlichen Handlungen von Terechin“, worüber W. I. Lenin Bericht erstattet wurde. Am 2. Januar 1920 sandte W. I. Lenin ein Telegramm an das Exekutivkomitee von Podolsk und dessen Kopie an das Exekutivkomitee des Moskauer Gouvernements mit folgendem Inhalt: „Im Dorf Alexandrowo, Kreis Podolsk, Gouvernement Moskau, hat ein gewisser Terechin im Namen des kommunistischen Jugendverbandes, entgegen der direkten Anweisung des Volkskommissariats für Bildungswesen, die Schule für Spitzenklöppelei belegt, die Lehrerin festgenommen und einen Teil des Inventars abtransportiert. Machen Sie unverzüglich die Schule frei, erstatten Sie die von dort fortgenommenen Sachen als der Schule gehörend zurück, lassen Sie die Lehrerin frei und geben Sie den Schülerinnen die Möglichkeit, in Ruhe zu arbeiten. Untersuchen Sie die ungesetzlichen Handlungen von Terechin zum Zwecke der Übergabe an ein Gericht. Melden Sie Vollzug. 2.1.20. Vorsitzender des Rates der Volkskommissare Lenin“ (Lenin, Gesammelte Werke, Bd.51, S. 109) Das Rayonkomitee der Partei und das Exekutivkomitee von Podolsk erörterten die Handlungen von Terechin und erkannten sie als richtig an. Am 27. Februar 1920 übersandte der Sekretär des Rates der Volkskommissare auf Anweisung von W. I. Lenin an den Stellvertretenden des Vorsitzenden der Gesamtrussischen Tscheka, I. K. Ksenofontow eine Kopie des Telegramms vom 2. Januar 1920. Die Gesamtrussische Tscheka entsandte 2mal Untersuchungsführende in das Dorf Alexandrowo, und beide Male wiesen sie der Schatowa vorsätzliche Verdrehung der Fakten und Verleumdung nach. Einer der Untersuchungsführenden (F. M. Polis) schlug vor, die Schatowa zur Rechenschaft zu ziehen wegen „vorsätzlicher Entstellung der Tatsachen und deren Herantragen an den Genossen Lenin, wodurch er von der Arbeit abgehalten wurde, die gegenwärtig für Sowjetrußland dringend notwendig ist, und da es bereits ein Verbrechen gegenüber der proletarischen Revolution ist, ihn überhaupt von der Arbeit abzuhalten“. Am 16. Dezember 1920 verhandelte das Volksgericht des 3. Rayons des Kreises Podolsk in offener Sitzung das Verfahren gegen die Schatowa und beschloß, in Anwendung des Beschlusses des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees vom 6. November 1920 über eine Amnestie, das Verfahren einzustellen. 3) I. W. Terechin war Lehrer der Landwirtschaftsschule im Dorf Alexandrowo des Kreises Podolsk, Gouvernement Moskau, und Sekretär der örtlichen Parteigruppe. 4) F. M. Polis war Untersuchungsführer beim Präsidium der Gesamtrussischen Tscheka. 5) Der kursivgedruckte Text wurde von W. I. Lenin unterstrichen. 389;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 389 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 389) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 389 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 389)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen. Z.ux- inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes und der spezifischen Regelungen der Einzelbefugnis zu überprüfen und die Entscheidung sachlich zu begründen ist und damit der weiteren Überprüfung durch das Gericht standhält. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, im Sinne des hinsichtlich der konsequenten EigentumsSicherung die bei der körperlichen Durchsuchung gefundenen und festgestellten Gegenstände und Sachen durch die Mitarbeiter der Hauptabteilung zur Untersuchungsabteilung überführt wird oder daß Mitarbeiter der Hauptabteilung und der Abteilung die festgenommene Person an der entsprechenden Grenzübergangsstelle übernehmen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Zuführung einer Person zur Durchsuchung möglich ist, weil das Mitführen von Sachen gemäß und selbst einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet werden kann. Darüber hinaus können beim Passieren von Gebieten, für die besondere Kontrollmaßnahmen festgelegt sind, mitgeführte Sachen durchsucht werden.

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