Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 245

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 245 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 245); „Bei strengster Verantwortlichkeit der Vorsitzenden sind die Tschekas der Gouvernements verpflichtet, die genaue, bedingungslose und erfolgreiche Erfüllung der Festlegungen des Rates der Arbeiter-und-Bauern-Verteidigung durch die Exekutivkomitees der Gouvernements und Kreise zu überwachen, in welchen es heißt: „Treffen Sie unverzüglich alle Maßnahmen zur zwangsweisen Aushebung der gesamten arbeitsfähigen Bevölkerung und ihres Einsatzes für Arbeiten zur Befestigung der Stellungen, welche im Rahmen des militärischen Stellungsbaus angelegt werden. Für jeden Abschnitt ist jeweils ein Mitglied des Exekutivkomitees einzusetzen, welches persönlich für die Durchführung der Aushebung verantwortlich ist. Sie haben bei kriegsmäßiger Verantwortlichkeit unverzüglich fernschriftlich Vollzug an den Verteidigungsrat zu melden und eine Kopie an Dzierzynski zu geben. Benennen Sie alle verantwortlichen Mitglieder der Exekutivkomitees namentlich. Die Exekutivkomitees der Gouvernements sind für die unverzügliche Ausführung verantwortlich. 641/2935. Vorsitzender des Verteidigungsrates Lenin, Volkskommissar für Inneres Dzierzynski“. 2) Es handelt sich um die Erfüllung des Beschlusses des Verteidigungsrates vom 19. Mai (siehe Dokument Nr. 181) und des Beschlusses vom 11. Juni 1919, in welchen es im einzelnen hieß: „Im Prinzip wird der Bestimmungsentwurf über die Einziehung der Waffen bei der Bevölkerung bestätigt. Die Genossen Dzierzynski und Skljanski werden beauftragt, auf Grundlage dieser Bestimmungen zur unverzüglichen und energischen Einziehung der Waffen von der Bevölkerung zu schreiten“ (Zentrales Parteiarchiv des Institutes für Marxismus-Leninismus beim ZK der KPdSU). Die Notwendigkeit der Einziehung von Waffen wurde in einem geheimen Aufruf des Chefs für Versorgung der Roten Armee an die Leiter nichtmilitärischer Führungsinstitutionen folgendermaßen erläutert: „ Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist unsere Sowjetrepublik von allen Seiten durch Feinde eingeschlossen und macht eine schwere Periode durch. Der feindliche Ring, der uns umgibt, hat die Front um mehrere tausend Werst verlängert. Es sind gewaltige Formationen erforderlich, doch sogar jene, welche gegenwärtig aufgestellt werden, werden wegen Waffenmangel und Mangel an Munitionsvorräten aufgehalten Allen ist es zweifelsfrei klar, daß die Bevölkerung gegenwärtig eine bedeutende Menge von Waffen besitzt. Das wird zumindest durch ein ganzes Netz von Kulakenaufständen in den verschiedenen Gebieten von Rußland bestätigt, wo die Aufständischen fast alle mit Karabinern und sogar mit Maschinengewehren bewaffnet waren. Waffen müssen sowohl aus Erwägungen der Verteidigung des Landes als auch aus rein politischen Erwägungen eingezogen werden, da das rückwärtige Gebiet zu sichern ist “ 3) Am 28. Juni 1919 richtete die Sekretärin des Verteidigungsrates, L. A. Fotijewa, an den Stellvertreter des Chefs der Sonderabteilung der Gesamtrussischen Tscheka, W. A. Awanessow, einen Auszug aus dem Beschluß des Verteidigungsrates vom 26. Juni 1919 mit folgendem Inhalt: „Die Gesamtrussische Tscheka wird beauftragt, zwei hinreichend intelligente Genossen für den Einsatz des magneteologischen Apparates zum 245;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 245 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 245) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 245 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 245)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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