Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 213

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 213 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 213); Personen zu überprüfen, die wegen Teilnahme an Ausfällen gegen die Sowjetmacht abgeurteilt wurden und deren Haftentlassung keine Gefahr für die Republik darstellt. 3. Das Präsidium des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees wird angewiesen, innerhalb von 2 Tagen eine Instruktion zur Durchführung und Durchsetzung dieses Beschlusses zu erarbeiten und den entsprechenden Institutionen zuzusenden.2) Vorsitzender des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees M. Kalinin Vorsitzender des Rates der Volkskommissare W. Uljanow (Lenin) Sekretär des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees L. Serebrjakow Sammelband „Dekrete der Sowjetmacht“, Bd. V, S. 110, 113 *) Gemeint ist der Beschluß des VI. Gesamtrussischen Außerordentlichen Sowjetkongresses vom 6. November 1918 über eine Amnestie. (Siehe Dokument Nr. 82) 2) Der Dekretentwurf war durch das Volkskommissariat für Justiz vorbereitet worden und wurde vor Beratung im Rat der Volkskommissare von Lenin durchgesehen, welcher einige kleine Berichtigungen vornahm (siehe „Dekrete der Sowjetmacht“, Bd. V, S. 109). Am 22. April 1919 beriet der Rat der Volkskommissare den Dekretentwurf und nahm ihn zur Grundlage des Auftrages an W.I. Lenin und den Volkskommissar für Justiz, D. I. Kurski, diesen Entwurf „zu redigieren und im Namen des Rates der Volkskommissare zu unterzeichnen sowie, ohne ihn zu veröffentlichen, zur Bestätigung an das Zentralexekutivkomitee zu übergeben“ (Zentrales Parteiarchiv des Institutes für Marxismus-Leninismus beim ZK der KPdSU). Am gleichen Tage fügte W.I.Lenin Korrekturen in den einleitenden Teil des Entwurfes ein und sandte ihn an das Gesamtrussische Zentralexekutivkomitee (siehe „Dekrete der Sowjetmacht“, Bd. V, S. 109 110). Am 25. April 1919 bestätigte das Gesamtrussische Zentralexekutivkomitee nach einem Bericht von M. I. Kalinin das Dekret. Auf der Sitzung des Präsidiums des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees am 30. April 1919 ergab sich die Frage der Notwendigkeit, eine Instruktion für die Revolutionstribunale und Außerordentlichen Kommissionen über die Ordnung der Anwendung dieser Teilamnestie zu erarbeiten. Die Instruktion wurde vorbereitet und in der Zeitung „Iswestija des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees“ vom 4. Mai 1919 veröffentlicht (siehe „Dekrete der Sowjetmacht“, Bd. V, S. 154). 213;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 213 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 213) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 213 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 213)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Im Ergebnis der weiteren Klärung der Frage Wer ist wer? in der Untersuchungsarbeit wurden wiederum Informationen, darunter zu Personen aus dem Operationsgebiet, erarbeitet und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen.

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