Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 188

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 188 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 188); Nr. 142 Telegramm an die Außerordentliche Kommission der Eisenbahn, Bahnhof Scharja 15. März 1919 An den Bahnhof Scharja Die Arbeiter des staatlichen Sägewerkes, Iwan Kulikow und Jelena Grigorjewa, beschweren sich über die bei ihnen vorgenommene Konfiszierung von 7 Pud Roggen für 14 Personen.1) Teilen Sie die Ursache mit.2) Vorsitzender des Rates der Volkskommissare Lenin Lenin-Sammelband, Bd. XXV, S.60 J) Am 15. März 1919 wurde vom Bahnhof Scharja aus an den Rat der Volkskommissare und zwar an W.I. Lenin - ein Telegramm folgenden Inhalts gerichtet: „Die Kommission zum Kampf gegen die Spekulation des Bahnhofs Scharja Sewernich hat bei den Arbeitern des staatlichen Sägewerks, Iwan Kulikow und Jelena Grigorjewa, 7 Pud Roggen für 14 Personen beschlagnahmt. Im Verlaufe von 8 Monaten haben wir Arbeiter insgesamt nur 13 Pfund bekommen. Wir bitten um Ihre Anweisung, das Getreide zurückzuerstatten und uns zu informieren. Kulikow, Grigorjewa.“ Darauf schrieb W. I. Lenin den Text des obenstehenden Telegramms. 2) Siehe Dokument Nr. 167. Nr. 143 Aktennotiz an L. B. Krassin (Nicht vor dem 17. März 1919) Es ist nicht erforderlich, sich übermäßig aufzuregen und mit Ultimaten zu beginnen: Endgültige Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Man muß das überdenken und der Sache auf den Grund gehen. Ich bin kein Jäger nach Ultimaten, aber solange das Transportwesen im Zuständigkeitsbereich solcher Elementarpolitiker, wie es Shukow1) und Awanes-sow2) sind, verbleibt, kann man die Sache unmöglich führen, und das ist nicht nur meine Meinung. Lenin-Sammelband, Bd. XXXVII, S. 134 188;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 188 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 188) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 188 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 188)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens alle Beweisgegenstände und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht worden sind, im Rahmen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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