Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 175

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 175 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 175); *) Am 22. Februar 1919 ging ein Telegramm an W. I. Lenin aus Jaroslawl mit folgendem Inhalt ein: „Am 17. Februar wurden mir, einem Sowjetangestellten, aufgrund einer böswilligen Anzeige in der Wohnung durch die Außerordentliche Kommission folgende Produkte fortgenommen: 3 Pud Mehl, ІУ2 Pud Kindergrieß, 10 Pfund Zucker, 2 Schachteln Schokolade, 3 Pfund Butter, 1 Pfund Kakao, 2 Pfund Kaffee, 1 Schachtel Bleistifte, 1 Stück Tischtuchstoff, 2 Stücke Wäschestoff, 2 Stücke ungebleichtes Leinen und 3150 Rubel. Ich hatte meine kranke Frau und drei minderjährige Kinder zu versorgen. All das wurde durch aufwendige Arbeit für die Unterhaltung meiner Familienangehörigen erworben. Ich war niemals Spekulant, kein Bourgeois, sondern bin ständig angestellt. Ich bitte um Ihre Hilfe bei der Rückerstattung für die Kinder. Danilow Auf dem Telegramm brachte W. I. Lenin den Vermerk an: „Ins Archiv für greifbare Auskünfte“ (Zentrales Parteiarchiv des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der KPdSU). Im Zusammenhang mit der Beschwerde von Danilow sandte W. I. Lenin das obenstehende Telegramm nach Jaroslawl. Am 24. Februar 1919 veranlaßte das Gouvernementsexekutivkomitee von Jaroslawl eine Untersuchung der Umstände, unter denen die Lebensmittel bei Danilow eingezogen wurden. Am 4. März teilte der Vorsitzende des Gouvernementsexekutivkomitees von Jaroslawl dem Rat der Volkskommissare, W. I. Lenin, mit, daß Danilow ein ehemaliger Schankwirt ist und Spekulation betrieb, und daß „nicht anders verfahren werden kann“. Nr. 130 Entwurf eines Beschlusses des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees über das Verbot der menschewistischen Zeitung „Wsegda Wperjod“ 22. Februar 1919 In Erwägung, 1. daß die menschewistische Zeitung „Wsegda Wperjod“ (Immer Vorwärts) in dem in ihrer Ausgabe vom 20.11.1919 erschienenen Artikel „Stellt den Bürgerkrieg ein“ ihre konterrevolutionäre Richtung endgültig unter Beweis gestellt hat; 2. daß die Losung „Nieder mit dem Bürgerkrieg“, die diese Zeitung jetzt offen auf stellt, zu einer Zeit, da die Truppen der Gutsbesitzer und Kapitalisten unter Führung von Koltschak nicht nur Sibirien, sondern auch Perm besetzen, einer Unterstützung Koltschaks und einer Behinderung der Arbeiter und Bauern Rußlands gleichkommt, den Krieg gegen Koltschak bis zum siegreichen Ende zu führen; 175;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 175 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 175) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 175 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 175)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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