Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 171

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 171 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 171); erklärt wurde, und zwar für Verbrechen, die in der Verordnung über die Einführung des Kriegszustandes genannt werden. 4. Im Interesse einer konsequenten Bekämpfung der Verbrechen und einer schnellen Abwicklung der Verfahren werden die Revolutionstribunale auf folgender Grundlage reorganisiert: a) Das Revolutionstribunal besteht aus 3 Mitgliedern. Die Richter werden durch die Gouvernementsexekutivkomitees für jeweils einen Monat gewählt. In Städten mit mehr als 200 000 Einwohnern können Stadttribunale eingerichtet werden, deren Mitglieder von den Stadtsowjets gewählt werden. b) Die Gerichtsverhandlung muß spätestens 48 Stunden nach Beendigung der Untersuchung anberaumt werden. c) Die Sitzungen des Tribunals sind öffentlich und finden in Anwesenheit der Angeklagten statt. Die Vorladung oder Nichtvorladung von Zeugen sowie die Zulassung oder Nichtzulassung der Verteidigung oder Anklage bei der Verhandlung hängt vom Tribunal ab. Die Tribunale sind durch nichts bei der Festlegung des Strafmaßes gebunden. Gegen die Urteile kann keine Berufung eingelegt werden. 5. Das Revolutionstribunal hat das Recht, die Untersuchungstätigkeit der Tscheka zu kontrollieren. 6. Die Mitglieder des Tribunals sind berechtigt, die Haftanstalten zu besuchen und zu kontrollieren, ob die Inhaftierung den Gesetzen entspricht.2) 7. Die vorliegende Bestimmung tritt mit der Schaffung der reorganisierten Revolutionstribunale in Kraft. Die Exekutivkomitees der Gouvernements und die Stadtsowjets der Deputierten haben (entsprechend § 4a der vorliegenden Bestimmung) mit der Organisierung der neuen Tribunale zu beginnen. Außerdem wird die Bestimmung durch folgenden Punkt ergänzt: „Dem Volkskommissariat für Justiz wird empfohlen, in kürzester Frist dem Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitee einen Entwurf der Bestimmungen über das Revolutionstribunal4 vorzulegen, welche auf der Grundlage der obenstehenden Festlegungen zu erarbeiten sind.“ Zur Frage der Zwangsarbeitslager wird folgender Beschluß gefaßt: „Die Gesamtrussische Außerordentliche Kommission erhält das Recht der Einweisung in Zwangsarbeitslager, wobei für die Gesamtrussische Außerordentliche Kommission die genaue Bestimmung über das Verfahren der Einweisung in ein Zwangsarbeitslager (Instruktion) verbindlich ist, welche durch das Gesamtrussische Zentralexekutivkomitee bestätigt wird. Die Gesamtrussische Außerordentliche 171;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 171 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 171) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 171 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 171)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der zuständigen Abteilung. Die für die Lösung dieser Aufgabe erforderlichen kadermäßigen Voraussetzungen hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der ans tal:;äh rend dos goscnten Zci - raunes hoftvollzuges die und wich ,ins aller Mitarbeiter der Linie ist. is; die.

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