Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 169

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 169 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 169); Organisationen in das Eisenbahnwesen, kategorisch gegen die Forderungen der Außerordentlichen Kommission des Gouvernements Kostroma und bittet die letztere zu veranlassen, sich nicht in die Arbeit des Bahnhofs einzumischen, um keine Arbeitsschwierigkeiten hervorzurufen. W. Swerdlow4) Zentrales Parteiarchiv des Institutes für Marxismus-Leninismus, Fond 2, Abt. 1, Ablage 8664, nach einem handschriftlichen Schriftstück 1) Siehe Dokument Nr. 132. 2) Es ist die Eisenbahnabteilung der Gouvernementstscheka von Kostroma gemeint. 3) K. S.Lunew war Chef des Verkehrswesens der Nördlichen Eisenbahn. 4) W. M. Swerdlow war Stellvertreter des Volkskommissars für Verkehrswesen und Vorsitzender des Obersten Rates für Transportfragen. Nr. 125 Vermerk auf einem Telegramm der W. W. Swistunowa Zwischen dem 16. und 20. Februar 1919 An Swerdlow, für das Moskau, Kreml. Präsidium des Zentral- An den Vorsitzenden exekutivkomitees des Rates der Volkskommissare. Ich bitte, im Namen der Menschlichkeit, die Vollstreckung des Todesurteils gegen meinen Bruder, Pawel Wladimirowitsch Swistunow1), zu verhindern, welcher am 14. Februar aus dem Butyrsker Gefängnis an die Gesamtrussische Tscheka überstellt wurde. Ich bitte um Gnade für einen unschuldig Verurteilten und darum, die Verhandlung seiner Sache einem Gericht zu übergeben. Swistunowa Zentrales Parteiarchiv des Institutes für Marxismus-Leninismus, Fond 2, Abt. 1, Ablage 25760, nach einem handschriftlichen Schriftstück !) Der ehemalige Stabsrittmeister der zaristischen Armee, P. B. Swistunow, wurde am 14. August 1918 von der Gesamtrussischen Tscheka unter Beschuldigung der aktiven 169;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 169 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 169) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 169 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 169)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens.

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