Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 162

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 162 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 162); Nr. 117 Telegramm an die Tscheka von Wologda 10. Februar 1919 10. II. 1919 Wologda An die Tscheka, Durchschlag an das Exekutivkomitee des Gouvernements Ich habe ein Bittgesuch der Kinder von Michailow erhalten, welcher krank ist und aus dem Sewerodwinsker Krankenhaus zugeführt wurde. Man bittet, ihn freizulassen. Teilen Sie mir Ihren Entschluß mit.1) Vorsitzender des Rates der Volkskommissare Lenin Lenin-Sammelband, Bd. XXXVII, S. 127 *) Der ehemalige Volksrichter des Schlüsselburger Kreises des Gouvernements Petrograd, P. I. Michailow, wurde am 19. November 1918 durch die Tscheka von Kras-nogorsk (Gouvernement Sewero-Dwinsk) im Zusammenhang damit verhaftet, daß in dem Haus, das er zeitweilig bewohnte, bei einer Durchsuchung ein Tagebuch mit antisowjetischem Inhalt gefunden wurde. In der Voruntersuchung gab Michailow an, daß er die gegen die Sowjetmacht gerichteten feindlichen Erfindungen unter Einfluß der bürgerlichen Presse im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeit in der Petrograder Duma geschrieben hatte. Am 22. Januar 1919 richteten die Kinder von Michailow ein Gesuch an die Adresse von W. I. Lenin mit der Bitte, den erkrankten Vater aus der Haft zu entlassen und sandten am 4. Februar erneut ein Telegramm an W. I. Lenin mit einer Beschwerde über die Handlungen der örtlichen Tscheka, welche das Verfahren gegen Michailow dem Revolutionären Militärtribunal beim Revolutionären Kriegsrat der VI. Armee übergeben hatte. Nach dem Telegramm von W. I. Lenin vom 10. Februar 1919 wurde das Verfahren gegen Michailow an die Sonderabteilung der Gesamtrussischen Tscheka übergeben, welche keine ausreichenden Begründungen für eine Anklage gegen Michailow wegen konterrevolutionärer Tätigkeit ermitteln konnte und das Verfahren an das Revolutionstribunal bei dem Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitee übergab. Am 17. März wurde das Verfahren gegen Michailow eingestellt und er aus der Haft entlassen. 162;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 162 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 162) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 162 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 162)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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