Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung 1977, Seite 159

Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 159 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 159); menew zu beauftragen, Bestimmungen über die Tscheka und die Revolutionären Tribunale zu erarbeiten, wobei folgende Grundlagen verbindlich sind: 1) Das Recht der Urteilsfällung muß von der Tscheka an die Revolutionstribunale übergeben werden, welche aus 3 Personen zu bestehen haben; 2) Der Apparat der Tscheka bleibt zum ersten als Fahndungsorgane und zum zweiten als Organe des unmittelbaren Kampfes gegen bewaffnete Ausfälle (Banditen- und konterrevolutionäre Handlungen usw.) bestehen; 3) Die Tscheka erhält das Recht der Erschießungen im Kriegszustand (wenn dieses Recht durch die Beschlüsse über die Versetzung bestimmter Gebiete in den Kriegszustand vorgesehen ist; 4) Die Arbeit der Kommission ist in kürzester Frist abzuschließen. Außerdem wurde zur Frage der Tscheka beschlossen, die Presseorgane der Partei und der Sowjets zu beauftragen, eine genaue Erläuterung über die Revolutionstribunale als Organe der revolutionären Vergeltung im Unterschied zum eigentlichen Gericht zu geben.1) Zentrales Parteiarchiv des Institutes für Marxismus-Leninismus, Fond 17, Abt. 2, Ablage 9, Bl. 1, nach dem Original !) Die Aufnahme dieser Frage auf die Tagesordnung des ZK der KPR (B) war dadurch bedingt, daß Ende 1918 im Ergebnis der Verbesserung der innenpolitischen Lage im Lande die Notwendigkeit entstanden war, die Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane zu vervollkommnen, die Funktionen und Rechte der Außerordentlichen Kommissionen entsprechend den Aufgaben zur Festigung der revolutionären Gesetzlichkeit zu präzisieren, wie sie auf dem VI. Gesamtrussischen Sowjetkongreß am 8. November 1918 formuliert wurden. Im Dezember 1918 wurde in der Presse eine Diskussion über die Gesamtrussische Tscheka entfaltet. Einige leitende Funktionäre waren der fehlerhaften Auffassung, daß die Konterrevolution bereits zerschlagen sei und die Notwendigkeit des Außerordentlichen Organs entfalle. Am 8. Januar 1919 leitete Kamenew W. I. Lenin einen Beschlußentwurf zur Reform der Revolutionstribunale und der Außerordentlichen Kommissionen zu. Der Entwurf sah die unverzügliche Liquidierung der Gesamtrussischen Tscheka und aller ihrer örtlichen Organe vor. Es wurde vorgeschlagen, die Funktionen des Kampfes gegen die Konterrevolution den Revolutionstribunalen zu übertragen. Die allgemeine Aufsichtsführung über die Revolutionstribunale war in der Sonderabteilung beim Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitee konzentriert (Zentrales Parteiarchiv des Institutes für Marxismus-Leninismus beim ZK der KPdSU). Am 20. Januar 1919 legte der Stellvertreter des Vorsitzenden der Gesamtrussischen Tscheka, J. Ch. Peters, W.I. Lenin „Die Bestimmungen über die Gesamtrussische Außerordentliche Kommission und die Außerordentlichen Kommissionen der Gouvernements“ vor, in welchen die Prinzipien der Tätigkeit der Gesamtrussischen Tscheka begründet wurden, die durch das Gesamtrussische Zentralexekutivkomitee am 159;
Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 159 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 159) Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1977, Seite 159 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 159)

Dokumentation: W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, Dokumentensammlung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1977 (Tscheka Dok. MfS DDR 1977, S. 1-742).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu verhindern; jede Verbindungsaufnähme Inhaftierter von und nach außen rechtzeitig aufzuklären; jede Wahrnehmung und Feststellung von Gefahren oder Störungen der Ordnung und Sicherheit der.

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