Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter in Ermittlungsverfahren mit Haft durch Untersuchungsorgane des MfS sowie sich daraus ergebene wesentliche Anforderungen an die Untersuchungsführer 1982, Seite 51

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-406/82, Berlin 1982, Seite 51 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-406/82 1982, S. 51); WS MfS 014-4C6/S2 000190 51 . den Besonderheiten der aufzuklärenden Straftat, . der individuellen Besonderheit des Beschuldigten, . der richtigen Einflußnahme auf das Motivgefüge für das Aussageverhalten.und ihr Erfolg, . dem gestellten Ziel der Vernehmung, i . dem Charakter und dem Umfang der in der Sache vorhandenen Beweismittel. In allen Fällen ist es notwendig, den Beschuldigten auf den Beweismitte Ivorhalt psychisch vorzubereitsn. Hierzu müssen durch andere vernehmungstaktische Mittel und Methoden . andere Erklärungsmöglichkeiten als die wahren zum Beweismittel ausgeschlossen werden, . erreicht.werden, daß der Beschuldigte aufgrund seiner eigenen Aussagen keine Möglichkeit mehr hat, das vorgehaltene Beweismittel in irgendeiner Form zu bagatellisieren oder Ausflüchte vorzubringen. Der Bgweismltte.lvorhalt. muß stets als ein kontinuierlicher, planmäßiger Prozeß gestaltet werden. ----------------------------- ■ ■ „I - .i ■ r . Werden z. 3. dem Beschuldigten im Verlaufe der ersten Wochen der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens überhaupt keine Beweismittel vorgehalten, so kann er zur Überzeugung kommen, dat Untersuchungsorgan verfüge über keine Beweismittel. Das kann sein Verhalten bestimmen und die angewandten taktischen Methoden können ergebnislos bleiben. Möglicherweise kommt es sogar zum Widerruf bereits gemachter wahrer Aussagen. Bei der Festlegung auch die Reihenfclg bestimmen. 3ie hat zu wahren .Aussagen stigo'Motivs higedg der Taktile des Beweismittelvorhaltes is e der vorzuhaltendcn Beweismittel genau immer so zu erfolgen, daß der Beschuldi motiviert wird und bereits bestehende * sfestigt werden. zu n +■ r;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-406/82, Berlin 1982, Seite 51 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-406/82 1982, S. 51) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-406/82, Berlin 1982, Seite 51 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-406/82 1982, S. 51)

Dokumentation: Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter in Ermittlungsverfahren mit Haft durch Untersuchungsorgane des MfS sowie sich daraus ergebene wesentliche Anforderungen an die Untersuchungsführer, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-406/82, Berlin 1982 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-406/82 1982, S. 1-73).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug in der andererseits sind auch die in den entsprechenden Kommissionen erlangten Erkenntnisse und Anregungen mit in die vorliegende Arbeit eingegangen.

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