Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter in Ermittlungsverfahren mit Haft durch Untersuchungsorgane des MfS sowie sich daraus ergebene wesentliche Anforderungen an die Untersuchungsführer 1982, Seite 33

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-406/82, Berlin 1982, Seite 33 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-406/82 1982, S. 33); ?WS MfS 014-406/H2 oebtU 000055 33 Das Auftreten des Untersuchungsfuehrers in der Vernehmung muss bestimmt sein von - dem Bestreben, den Beschuldigten an der Feststellung der Wahrheit zu interessieren und ihn nicht in psychische Zwaenge zu bringen und - der Stimulierung des Beschuldigten zu wahren Aussagen und ihrer staendigen Ueberpruefung. In Abhaengigkeit des Bestrebens des Beschuldigten, die Feststellung der Wahrheit durch sein Aussageverhalten zu verhindern, koennen u a. folgende Faktoren dazu beitragen, den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu beeinflussen: - Konzentration und Sicherung der Ueberlegenheit der eigenen Kraefte und Mittel fuer die entscheidende Vernehmung durch Anhaeufen von Beweisen, Argumenten und Gegenargumenten, Widerspruechen usw. ; ?- Ausnutzung von Argumenten, Beweisantraegen und dergleichen des Beschuldigten fuer die Feststellung der Wahrheit; - Angraelfen der schwaechsten und wichtigsten Stelle durch Widerlegen des wichtigsten Verteidigungsargumentes, durch zielgerichtetes "Einkreisen des Schwe rpunktes",. wenn die Verteidigung gegen die Feststellung der Wahrheit gerichtet ist; - kluges Auswahlen der Mittel der Ueberzeugung - "nicht alles auf einmal verschiessen? -, "systematisch, zielgerichtet, tropfenweise" ; - systematisches Klaeren von Widerspruechen in den Aussagen des Beschuldigten oder zwischen Aussage und anderen Beweismitteln; - Vermeiden von Vernehmungen unter unguenstigen Bedingungen bei unvorteilhaftem Kraefteverhaeltnis, Es ist manchmal zweckmaessig, eine Vernehmung aufzuschieben, wenn noch Aufklaerungsmassnahmen;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-406/82, Berlin 1982, Seite 33 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-406/82 1982, S. 33) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-406/82, Berlin 1982, Seite 33 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-406/82 1982, S. 33)

Dokumentation: Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter in Ermittlungsverfahren mit Haft durch Untersuchungsorgane des MfS sowie sich daraus ergebene wesentliche Anforderungen an die Untersuchungsführer, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-406/82, Berlin 1982 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-406/82 1982, S. 1-73).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und gesellschaftlichen Kräften, um mögliche negative Auswirkungen zu verhindern ziehungswe inz ehränLeen. Die Grundanforderung umfaßt die Durchsetzung der Prinzipien der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit führten oder führen konnten. Gemeinsam mit dem Führungsoffizier sind die Kenntnisse des über Staatssicherheit , seine Arbeitsweise, die zum Einsatz kommenden Kräfte, Mittel und Methoden zu konspirieren, Aktivitäten und Kräfte des Feindes in dem Staatssicherheit genehme Richtungen zu lenken diese Kräfte zu verunsichern, um damit Voraussetzungen und Bedingungen für die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern - Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der GrenzSicherung an der Staatsgrenze der zu sozialistischen Staaten, bei der die Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen vorwiegend polizeilichen und administrativen Charakter tragen.

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