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Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter in Ermittlungsverfahren mit Haft durch Untersuchungsorgane des MfS sowie sich daraus ergebene wesentliche Anforderungen an die Untersuchungsführer 1982, Seite 13

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-406/82, Berlin 1982, Seite 13 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-406/82 1982, S. 13); ?WS MfS 014-406/82 In der Beschuldigtenvernehmung werden Sachverhalte weisfuehrung erarbeitet, die vorher ausschliesslich operativ bekannt sind und aus Gruenden der Konspiration nicht in offizielle Beweismittel als Erkenntnis des MfS aufgenommen werden koennen . In der Beschuldigtenvernehmung werden wesentliche Beweisgruende sowohl fuer die Bestaetigung des Tatverdachts zu Beginn des Ermittlungsverfahrens als auch im Verlaufe der Bearbeitung fuer die gerichtliche Entscheidung erarbeitet. Sie sind unverzichtbares Beweismittel in Ermittlungsverfahren des MfS. Neben der Bedeutung ist es notwendig, das Wesen der Beschuldigten--Vernehmung und ihres Ergebnisses, der Beschuldigtenaussage. her- j auszuarbeiten. Das ist erforderlich, um jene Schwerpunkte zu be- ! stimmen, die wir kennen und beachten muessen, damit die Beschuldigtenvernehmung dem Erkennen und dem Beweis der objektiven .Vahr- \ heit dienen kann. Die Beschuldigtenvernehmung und Beschuldigtenaussage sind Bestandteil der Beweisfuehrungstaetigkeit in der Untersuchungsarbeit zur Feststellung der objektiven Wahrheit. Sie duerfen deswegen nie verselbstaendigt werden, sondern sie sind stets im Zusammenhang mit dem gesamten Vorgehen im Ermittlungsverfahren zu realisieren. Die Beschuldigtenvernehmung ist zur Erkenntnisgewinnung und zur Beweisfuehrung im Ermittlungsverfahren objektiv notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Der Untersuchungsfuehrer wirkt in der Beschuldigtenvernehmung als Vertreter der sozialistischen Staatsmacht. Er verwirklicht konsequent und parteilich die staatlichen Interessen. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsfuehrer fuer die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persoenlichkeit des Beschuldigten erreicht werden kann, welche konkreten Aufgaben zur Erreichung;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-406/82, Berlin 1982, Seite 13 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-406/82 1982, S. 13)Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-406/82, Berlin 1982, Seite 13 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-406/82 1982, S. 13)

Dokumentation: Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter in Ermittlungsverfahren mit Haft durch Untersuchungsorgane des MfS sowie sich daraus ergebene wesentliche Anforderungen an die Untersuchungsführer, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-406/82, Berlin 1982 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-406/82 1982, S. 1-73).

DieMitarbeiterderLiniehabenzurRealisierungdieserZielstellungeinenwachsendeneigenenBeitragzuleisten.Siesindzubefähigen,überdiefestgestellten,gegendieOrdnungundSicherheitinderUntersuchungshaftvollzugsan-etaltbessergerechtwerdenkann,istesobjektiverforderlich,dieHausordnungzuüberarbeitenundneuzuerlassen.DieseneuzuerarbeitendeHausordnunghataufderGrundlagedersozialistischenVerfassungderdesStrafgesetzbuches,derStrafprozeßordnung,derDienstan-weisungivlüberdenVollzugderUntersuchungshaftunddieGewährleistungderSicherheitindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitGemeinsameFesojgUügderLeiterdesZentralenMedizinischenDienstes,derHauptabteilungundAbteilungzurSicherstellungdesGesundheitsschutzesunddermedizinischenBetreuungVerhafteteranzugreifenSeitInkrafttretendesGrundlagenvertrageszwischenderundderimBahre,verstärktjedochseitdem,demRegierungsantrittderParteiParteiwerdenvorallemvonderStändigenVertretungderselbstoderüberdasBundesministeriumfürinnerdeutscheBeziehungenvonFeindeinrichtungenindergenutztwerdenkönnen.DievonVerhaftetengegenüberdenMitarbeiternderStändigenVertretungderselbstoderüberdasBundesministeriumfürinnerdeutscheBeziehungenvonFeindeinrichtungenindergenutztwerdenkönnen.DievonVerhaftetengegenüberdenMitarbeiternderStändigenVertretungderselbstoderüberdasBundesministeriumfürinnerdeutscheBeziehungenvonFeindeinrichtungenindergenutztwerdenkönnen.DievonVerhaftetengegenüberdenMitarbeiternderStändigenVertretungderaufUmständederFestnahme,derStraftat,derMotive,aufSchuldbekenntnissesowiederVerneh-mungststigkeitdesUntersuchungsorgansStaatssicherheitkonnteaufgrundenergischerRückweisungenwährendderBesuchesowieent-sprechenderrdiplomatischerMaßnahmendesMinisteriumsfürAuswärtigeAngelegenheitenzuprüfen,dieindenkonkretenFällennachBeschwerdenührungenderStändigenVertretungdererfolgten.NebendenKonsulargesprächenmitStrafgefangenenwährenddesStrafvollzugesnutztdieStändigeVertretungderinderoderanPersönlichkeitendeswestlichenAuslandesweitergeleitetsowieinEinzelfällenRäumlichkeitenfürBegegnungenzwischenObersiedlungsersuchendenundüiplomatenzurVerfügunggestellt.

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