Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan 1982, Seite 34

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 34 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 34); WS MfS 00014-409/82 Betreffen die vorn Beschuldigten unerwartet angebotenen Aussagen be- bzw. entlastende Umstände oder sind sie inhaltlich als Beweisanträge aufzufassen, so ist die Beschuldigtenaussage grundsätzlich im Vernehmungsprotokoll der Ver-: nehmung des gleichen Tages zu dokument.ieren, unabhängig davon, ob es zum geplanten Vernehmungsgegenstand paßt oder nicht, auch wenn dadurch die Realisierung des Vernehmungsplanes an diesem Tage unmöglich wird. tersucliungsführer auch bereits die absehbaren Festlegungen zu dem abzufassenden Vernehmungsprotokoll treffen, damit das Beweismittel Beschuldigtenaussage, ihr Inhalt und ihre Entstehung Tn hoher Qualität gesichert werden können. (Weitere Ausführungen dazu in einer speziellen Lektion zur "Dokumentierung der Beschuldigtenaussage".). Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung umfaßt des weiteren die Realisierung einer Vielzahl organisatorischer Aufgaben durch den Untersuchungsführer. Das Wesen dieser Aufgaben besteht insbesondere darin, den störungsfreien Ablauf der Beschuldigtenvernehmung zu sichern, die günstigsten äußeren Umstände für die Vernehmung zu schaffen, die zur Verfügung stehende Vernehmungsz eit effektiv zu nutzen und eine hohe Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Solche Aufgaben sind unter anderem: a) Die Bestimmung der Vernehmungszeit (z. B. entsprechend dem Umfang des Vernehmungsgegenstandes ist die notwendige Vernehmungszeit zu planen; Zuführung des Beschuldigten rechtzeitig zu veranlassen; Einhden von Genehmigungen und Einleitung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen bei der über die reguläre Dienstzeit hinausgehenden Vernehmung; Überlegungen über das Zeitlimit zur mündlichen Vernehmung und zur Protokollierung der Aussagen usw.), 000131 34;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 34 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 34) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 34 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 34)

Dokumentation: Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 1-39).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Erfüllung der Aufträge zu erkunden und dabei Stellung zu nehmen zu den für die Einhaltung der Konspiration bedeutsamen Handlungen der Ich werde im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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