Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan 1982, Seite 34

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 34 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 34); WS MfS 00014-409/82 Betreffen die vorn Beschuldigten unerwartet angebotenen Aussagen be- bzw. entlastende Umstände oder sind sie inhaltlich als Beweisanträge aufzufassen, so ist die Beschuldigtenaussage grundsätzlich im Vernehmungsprotokoll der Ver-: nehmung des gleichen Tages zu dokument.ieren, unabhängig davon, ob es zum geplanten Vernehmungsgegenstand paßt oder nicht, auch wenn dadurch die Realisierung des Vernehmungsplanes an diesem Tage unmöglich wird. tersucliungsführer auch bereits die absehbaren Festlegungen zu dem abzufassenden Vernehmungsprotokoll treffen, damit das Beweismittel Beschuldigtenaussage, ihr Inhalt und ihre Entstehung Tn hoher Qualität gesichert werden können. (Weitere Ausführungen dazu in einer speziellen Lektion zur "Dokumentierung der Beschuldigtenaussage".). Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung umfaßt des weiteren die Realisierung einer Vielzahl organisatorischer Aufgaben durch den Untersuchungsführer. Das Wesen dieser Aufgaben besteht insbesondere darin, den störungsfreien Ablauf der Beschuldigtenvernehmung zu sichern, die günstigsten äußeren Umstände für die Vernehmung zu schaffen, die zur Verfügung stehende Vernehmungsz eit effektiv zu nutzen und eine hohe Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Solche Aufgaben sind unter anderem: a) Die Bestimmung der Vernehmungszeit (z. B. entsprechend dem Umfang des Vernehmungsgegenstandes ist die notwendige Vernehmungszeit zu planen; Zuführung des Beschuldigten rechtzeitig zu veranlassen; Einhden von Genehmigungen und Einleitung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen bei der über die reguläre Dienstzeit hinausgehenden Vernehmung; Überlegungen über das Zeitlimit zur mündlichen Vernehmung und zur Protokollierung der Aussagen usw.), 000131 34;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 34 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 34) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 34 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 34)

Dokumentation: Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 1-39).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit. Das betrifft auch die Konspirierung des operativen Bear-be ungsze raumes. In dieser Hinsicht kommt es vor allem darauf an, die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die bei lungsverfahren zu lösenden Aufgaben untegrundeeg unter-schiedlicher aualitativer PersönMfahkeitseinenschaften realisiert ,J ÜPo rsuc üh rorn T-oeitunci von Ernitt- werden können.

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