Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan 1982, Seite 3

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 3 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-409/82 1982, S. 3); ? WS MfS 00014-409/82 000100 3 Nachdem wir uns in der 1. Lektion dieses Schulungszyklus mit dem Wesen und der Bedeutung der Beschuldigtenvernehmung vertraut gemacht haben, sollen in dieser Lektion wesentliche Aspekte der Vernehmungsvorbereitung untersucht werden. Dabei ist folgendes zu beachten: Aus dem Prozesscharakter der Beschuldigtenvernehmung folgt, dass - ihre Vorbereitung, - ihre Durchfuehrung, - die Analyse ihrer Ergebnisse eine Einheit bilden. Es sind verschiedene, sich teilweise ueberschneidende Etappen des einheitlichen Prozesses Beschuldigten- ---Vernehmung-.--------------;-------- ----------------------? Diese Lektion kann nicht die gesamte Breite der Teilaufgaben der Vernehmungsvorbereitung in ihrer Komplexitaet und ihrem Zusammenhang mit den anderen Prozessen der Beschuldigtenvernehmung behandeln. -Die folgenden Darlegungen konzentrieren sich auf den Prozess der Planung der Beschuldigtenvernehmung, das heisst auf die gedankliche Konzipierung des methodischen Vorgehens des Unter-suchungsfuehrers, um zu objektiv wahren Erkenntnissen zu gelangen. Sie werden in den folgenden Lektionen zur Vernehmungsdurchfuehrung, u. a. hinsichtlich der gedanklichen Vorarbeit des Untersuchungsfuehrers zur Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung und in bezug auf seine Ueberlegungen zur Dokumentierung dieser Beweisfuehrungsmassnahme ergaenzt und konkretisiert. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Vorbereitung der einzelnen Beschuldigtenvernehmung koennen im Rahmen dieser Lektion nicht behandelt werden. Wie bereits in der Lektion "Wesen und Bedeutung der Beschuldigtenvernehmung " herausgearbeitet wurde, ist jede-s Ermittlungsverfahren, jede Untersuchungshandlung und auch jede Beschuldigtenvernehmung durch einmalige, indi-;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 3 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 3) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 3 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 3)

Dokumentation: Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 1-39).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie die innere Sicherheit der unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten und feindlich negative Kräfte nachhaltig zu disziplinieren. Stets wurde der Grundsatz beachtet, mit keiner Entscheidung oder Maßnahme die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenvernehmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eoweislaoe beim Untersuchumg Gegeben ist.

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