Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan 1982, Seite 26

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 26 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 26); WS MfS 00014-409/82 000123 26 Zielstellung und Gegenstand der Beschuldigtenvernehmung bilden eine Einheit. Ein bestimmtes Ziel.kann nur im Zusammenhang mit einem ihm entsprechenden bestimmten Gegenstand erreicht werden. Z. B. ist das Ziel, "Nachweis der Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbande durch Behörden der BRD, kaum zu erreichen, wenn Gegenstand der Vernehmung die Aufklärung der Persönlichkeit des Beschuldigten ist. Erreichbar wäre dieses Ziel jedoch, wenn in der Beschuldigtenvernehmend, entsprechend dem auf die konkrete Vernehmung individualisierten Informationsbedarf "Einrichtung einer fremden Macht" (Ziffer 911. der Anlagelzur MBO), die kriminelle Menschenhändlerbande aufzuklären ist. 2. sind die vorhandenen Ausgangsinfornationen, die mit Ziel und Inhalt der geplanten Bcschuldiotenvcrnehmung im Zusammenhang stehen oder stehen können, gewissenhaft tatbcs tandsmäßi.g, politisch-operativ und hinsichtlich möglicher Versionen zu analysieren. Diese Ausgangs in formetionen können aus den unterschiedlichsten Quellen stammen. Die wesentlichsten sind: - politisch-operative Arbeitsergebnisse anderer operativer Diensteinheiten des MfS zum Sachverhalt (OV, OPK, Festnahme-, Beobachtungs-, Ermittlungsberichte, Arbeitsergeb-nisse der Abt. M, PZF, 26 usw.) ; - Hinweise von anderen Schutz- und Sicherheits-, Staats- Bei diesem Beispiel wird vorausgesetzt, daß der Beschuldigte keine direkten Kontakte zu staatlichen Einrichtungen in der BRD unterhielt. Bestehen solche Kontakte im Zusammenhang mit der aufzuklärenden Straftat, dann sind sie als Tatbestandsmerkmale der Vernehmung zur Person natürlich Vernehmungsge-genstand und zum Nachweis der genannten Zielstellung äuß-erst bedeutungsvoll.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 26 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 26) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 26 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 26)

Dokumentation: Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 1-39).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den individuellen Bedingungen des Einzclverfahrens folgende qenerelle Argumentationen zweckmäßig angewendet werden: Die wahrheitsgemäße Aussage Beschuldigter besitzt grundsätzliche Bedeutung als Beitrag zur Feststellung der Wahrheit im Ermittlungsverfahren in Realisierung der Beweisführungspflicht des Untersuchungsorgans als entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der Aufgaben des Strafverfahrens sowie der politisch-operativen Aufgabenstellungen der Linie. Die Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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