Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan 1982, Seite 19

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 19 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 19);  000116 WS MfS 00014-409/82 IR lung von Tatwissen in der Beschuldigtenaussage ist nicht ausschließlich an ein Geständnis des Beschuldigten gebunden, obwohl das Enthaltensein von Tatwissen ein wichtiges Kriterium eines wahren Geständnisses ist. Auch im Rahmen nicht wahrheitsgemäßer Beschuldigtenaussagen kann vom Beschuldigten ungewollt Tatwissen offenbart werden, beispielsweise als Bestandteil einer gegen die Feststellung der Wahrheit gerichteten Aussage des Beschuldigten mit entlastender bzw. rechtfertigender Zielstellung oder bei der Wiedergabe des Inhalts eines scheinbar belanglosen Gesprächs mit einer anderen Person. Tatwissen kann vom Verdächtigen auch bereits vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegenüber anderen Personen offenbart oder in Aufzeichnungen niedergelegt worden sein. In der Regel ist sich der Beschuldigte bei der ungewollten Offenbarung von Tatwissen der Bedeutung der von ihm ausgesagten Details für die Beweisführung nicht bewußt oder es unterlaufen ihm Fehler bei der Verwirklichung einer gegen die Aufdeckung der Wahrheit gerichteten Verhaltensdisposition. Die vorherige Bestimmung des Tatwissens ermöglicht dem Untersuchungsführer, die beweiserheblichen Details solcher Beschuldigtenaussagen sicher zu erkennen und bei der Dokumentierung genau zu erfassen, in der Regel unter Einbeziehung der Schallaufzeichnung über die Vernehmung . Die Vernehmungsplanung muß gewährleisten, daß dem Beschuldigten durch Fragestellungen und Vorhalte sowie durch sonstige Signale ausschließlich beabsichtigt und kontrolliert Informationen vermittelt werden; jegliche ungewollte Informationsübermittlung muß unterbleiben! In der Beschuldigtenvernehmung darf nicht mit Tatwissen oder Teilen davon taktisch operiert und experimentiert werden, wie man es häufig in Kriminalfilmen sieht. Bede Fragestellung und jeder Vorhalt ist im Planungsprozeß unter dem Gesichtspunkt zu überprüfen, was der Beschuldigte dadurch erfährt bzw. welche Schlußfolgerungen sich daraus bzw. aus dem Zusammenhang mehrerer Fragen (auch mehrerer Vernehmungen) für ihn ergeben und was dann noch vom Tatwissen übrig bleibt,;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 19 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 19) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 19 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 19)

Dokumentation: Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 1-39).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin.

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