Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan 1982, Seite 18

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 18 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 18); WS MfS 00014-409/82 Das ist prinzipiell möglich auf der Grundlage der Ergebnisse einer operativen Vorgangsbearbeitung oder bereits durchgeführter Untersuchungsmaßnahmen bei politisch-operativ bedeutungsvollen Vorkommnissen sowie in Verallgemeinerung gesicherter Erkenntnisse des MfS über delikttypische Besonderheiten mancher Verbrechen, über die Arbeitsweise bestimmter Feindzentren usw. und ihre Anwendung auf die konkreten Bedingungen des Vorgangs* Das im voraus bestimmbare Tatwissen ist im einzelnen Ermittlungsverfahren sehr unterschiedlich; es kann beispielsweise betreffen die konkrete Beschaffenheit des Tatortes, die Existenz und kennzeichnende Details von Tatwerkzeugen und Hilfsmitteln, genaue Einzelheiten des Tathergangs, bestimmte Details des Verbindungswesens, der Auftragserteilung oder der Instruierung usw. Trotz der durch die Individualität des einzelnen Ermittlungsverfahrens bedingten Unterschiede muß als entscheidendes Qualitätsmerkmal des im voraus zu bestimmenden Tatwissens gesichert werden, daß es konkret und detailliert die Sachverhalts- oder deliktspezifischen Einzelheiten umfaßt, die im konkreten Strafverfahren beweiserheblich sind. Es muß ausgeschlossen sein, daß der Beschuldigte auf Grund seiner Erfahrungen oder seines Allgemeinwissens Aussagen machen kann, die zufällig mit dem vorausbestimmten Tatwissen identisch sein können. Beispielsweise stellen im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Spionagetätigkeit allgemeine Aussagen des Beschuldigten über Decknamen, Deckadressen, tote Briefkästen, Geheimschreibverfahren, Geheimdienstbeziehungen U9wi ohne überprüfbare Details, die Zugung zu speziellen Quellen erfordern, kein Tatwissen dar. 2. Die Vernehmungsplanung ist zielgerichtet darauf auszurichten, daß der Beschuldigte in seinen Aussagen Tatwissen offenbart ! Es sind solche Vernehmungskomplexe auszuwählen, deren Behandlung zur Offenbarung von Tatwissen führen kann. Tätigt der Beschuldigte Aussagen, die Tatwissen sein können, ist er zur Detaillierung derselben zu veranlassen. Die Darstel- 000115 18;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 18 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 18) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982, Seite 18 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 18)

Dokumentation: Die Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung und der Vernehmerplan, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-409/82, Berlin 1982 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-409/82 1982, S. 1-39).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend geeignete Maßnahmen zu treffen. Dazu sind die mitgeführten Hilfsmittel, wie Handfessel, Führungskette, Schlagstock, bereitzuhalten, um jederzeit Angriffe zurückzuschlagen und Fluchtversuche verhindern zu können.

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